Volle Parteistellung für die Naturschutzanwaltschaft gefordert

Sechs Vorarlberger Naturschutzorganisationen – Alpenschutzverein,
Alpenverein, Bird Life, Naturfreunde, Naturschutzbund und Naturwacht
–  haben heute in einer Pressekonferenz die volle Parteistellung für die Naturschutzanwaltschaft gefordert. Das heißt vor allem, dass sie in allen Verfahren eine Beschwerde an das Landes-Verwaltungsgericht und evtl. an den Verwaltungsgerichtshof erheben kann.

Als 1982 die österreichweit erste Umweltanwaltschaft in Vorarlberg eingerichtet wurde, hatte das Ländle noch eine Vorreiterrolle. Seither wurden in den anderen Bundesländern modernere Umweltanwaltschaften eingerichtet, und Vorarlberg ist seit längerem Schlusslicht.
Die Organisationen haben alle Landesgesetze verglichen und festgestellt, dass Vorarlberg fast das einzige Bundesland ist , bei dem die Umweltanwaltschaft keine volle Parteistellung hat – ihr Beschwerderecht beim Landesverwaltungsgericht ist auf wenige Sachverhalte beschränkt. Die Naturschutzorganisationen fordern daher eine Angleichung des Vorarlberger Gesetzes zumindest an das Niveau der anderen  Bundesländer.

Unterlagen zur Pressekonferenz:

PressetextPK-Einleitung AlpenvereinPK-Alpenverein Breitspitzbahn – PK-AlpenschutzvereinPK-Bird LifePK-Naturschutzbund

Rechtsgutachten Law Clinic BreitspitzbahnVergleich Umweltanwaltschaften in ÖInfoblatt Naturschutzanwaltschaft

Hier auf Vorarlberg online sind auch Videos von der Pressekonferenz zu sehen.

Hochwasserschutz Ill – UVP notwendig

Nach ziemlich genau einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht über unsere Beschwerde entschieden und hat uns in der Sache recht gegeben: Für den dritten Abschnitt des Hochwasserschutzprojektes ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.

Weil die drei Abschnitte zusammen den Schwellenwert von 5 km für Wasserbauten überschreiten, muss laut dem Gericht geprüft werden, ob sie gemeinsam negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Da zwei Gutachten (Naturschutz und Forst) das klar bestätigten, muss eine UVP im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Projekt Bauabschnitt 03 - Übersicht

Projekt Bauabschnitt 03 – Übersicht

Jetzt werden natürlich wieder Vorwürfe kommen, dass „der Naturschutz“ an den Verzögerungen schuld sei und eigene Interessen über die Sicherheit der Menschen stelle.
Dabei haben wir immer wieder darauf verwiesen, dass es uns keineswegs darum geht, den Hochwasserschutz zu verhindern, sondern dass die Gesetze eingehalten werden, und möglichst naturverträglich geplant wird.

Durch die vielen Umplanungen der letzten Jahre wurde viel Zeit verloren, aber das Projekt kein bisschen verbessert – dabei ging es immer nur darum, der UVP zu entgehen. Ein gut geplantes Projekt hätte aber in dieser Zeit längst genehmigt werden können.
Die UVP ist ja generell kein Verhinderungsinstrument, sondern soll sicherstellen, dass Umweltinteressen möglichst gut gewahrt werden. Wichtige öffentliche Interessen wie der Hochwasserschutz werden in der Entscheidung auf jeden Fall berücksichtigt.

Dokumente dazu:
Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts –  Beschwerde der NSA  –  Feststellungsbescheid des Landes

Ja zum Hochwasserschutz Ill – aber nur mit UVP

Wir wollen nichts verhindern, aber korrekte Verfahren – und haben deshalb Beschwerde gegen den UVP-Feststellungsbescheid des Landes eingelegt

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Übersichtsplan 2014

Planungen für einen verbesserten Hochwasserschutz an der Ill laufen seit vielen Jahren, die ersten zwei Abschnitte sind bereits gebaut. Für den dritten Abschnitt hat das Land im April festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei.
Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Rechtlich ist aus unserer Sicht ganz klar, dass eine solche Prüfung wegen der Größe der Rodungsflächen und der Kumulierung mit den früheren Abschnitten notwendig ist. Weiterlesen

UVP Stadttunnel Feldkirch

IMG_3944Die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den „Stadttunnel Feldkirch“ sind gestern abend bei uns eingetroffen – 31 Ordner, sauber verpackt in drei Kisten.
Jetzt fragt sich nur noch, wo wir die unterbringen. Und woher wir die Zeit nehmen, das alles gründlich zu studieren. Und ob die Kisten als Sitzgelegenheit stabil genug sind.

Im Ernst: Das scheint noch eine ungelöste Herausforderung, solche Verfahren ohne unnötigen Aufwand durchzuziehen, und doch alle berechtigten Anliegen dabei ausreichend zu berücksichtigen.

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Shredderanlage: Berufung für UVP-Pflicht

Die Landesregierung hat vor kurzem festgestellt, dass für die Kapazitätserweiterung der Shredderanlage der Firma Loacker keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei.

Gegen diese Entscheidung haben wir Berufung eingelegt. Dabei geht es noch gar nicht um die Frage, ob so eine Anlage umweltverträglich ist oder nicht, sondern nur darum, ob nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Größe dafür hat die Anlage auf jeden Fall. Die Frage ist jetzt nur, ob eine Ausnahmebestimmung  für Anlagen mit „mechanischer Sortierung“ greift. Die Behörde bejaht das, wir meinen: Nein. In diesem Fall ist die Zerkleinerung, also das Shreddern, mindestens so wichtig wie die Sortierung.

Für ganz Interessierte: Links zum Bescheid (pdf,59 kB) und zur Berufung (pdf, 168 kB)

Aludose schlägt Augehölz

Vor kurzem habe ich bei der Grenze zwischen Ludesch und Nüziders vorbeigeschaut, und habe mir die Rodung eines Gehölzstreifens für die Firma Rauch angesehen. Nicht schön, wie das momentan aussieht, aber alles ganz legal:

Rodung Rexam Die BH Bludenz hat die Rodung des Gehölzstreifens  und die Umlegung des Mühlbaches für die Betriebserweiterung bewilligt. Und das, obwohl sich die Sachverständigen für Naturschutz und Forstwirtschaft ganz klar dagegen ausgesprochen haben – es war zwar nur ein schmaler Streifen, aber ein wertvoller und attraktiver Bestand von teilweise sehr alten Bäumen.

Wie meistens in solchen Fällen, war eine solche Bewilligung über eine Interessensabwägung möglich. Diese Abwägung ist ein Kernstück des Weiterlesen