Gestern lasen wir in den Medien, dass die Wirtschaftskammer eine kleine Novelle des Naturschutzgesetzes heftig kritisierte. Damit sollen Umweltorganisationen die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Fällen einen Bescheid auch anzufechten, wenn sie nicht vorher schon am Verfahren beteiligt waren (Entwurf, Erläuterungen und Stellungnahmen).
Die WKV meinte dazu, dass sie „jede Ausweitung der Rechte von Umweltorganisationen sehr kritisch sehen und somit auch klar ablehnen“, ihr Präsident sah gar die Gefahr, dass Europa und Vorarlberg „zu einem ökologischen Riesen und zu einem ökonomischen Zwerg“ werden könnten. Weiterlesen
Zu viele Rechte für Umweltschützer?
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