Umweltanwaltschaften für Tempolimits

Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Einfache und schnell umsetzbare Lösungen müssen dabei Vorrang haben.
Alle österreichischen Umweltanwaltschaften fordern daher ein Tempolimit von 80/100 auf Landstraßen bzw. Autobahnen und schließen sich einer Aussendung der Kärntner Umweltanwaltschaft an.

Grafik: Einsparungen durch Tempolimit. 100 statt 130 bringt 23% Ersparnis. Quelle VCÖ Tempo 100 statt 130 zu fahren senkt bei einem durchschnittlichen PKW den Treibstoffverbrauch und damit die Emissionen um 23 %, und das ohne Kosten und bei einer nur geringfügigen Erhöhung der Reisezeit. Nach einer Berechnung des VCÖ steigt die Leistungsfähigkeit einer Straße zudem bei geringeren Geschwindigkeiten, so dass die tatsächlichen Zeitverluste in der Praxis noch kleiner ausfallen werden.

Außerdem sinkt bei einer niedrigeren Geschwindigkeit auch die Lärmbelastung und steigt die Verkehrssicherheit. Mehr Zahlen und Fakten dazu gibt es auch auf der Website des Umweltbundesamts.

In Zeiten von Erderhitzung und Energieknappheit reden alle von der Energiewende … wer aber die einfachsten und effizientesten Maßnahmen nicht in Angriff nehmen will, kann es nicht wirklich ernst meinen.

 

Umweltanwalt unter Druck – gemeinsamer Protest

In Oberösterreich sind Änderungen im Natur- und Landschaftsschutzrecht geplant, die die Rechte des Umweltanwaltes massiv beschneiden würden. Nach dem Entwurf, der über die Weihnachtszeit zur Begutachtung ausgesandt wurde, sollen Forststraßen oder Entwässerungen von Feuchtflächen bewilligungsfrei errichtet werden können, sollen Seenschutz, Uferschutz und Landschaftsschutz  eingeschränkt werden.

Zudem soll der Oö. Umweltanwaltschaft die Parteistellung entzogen werden und zwar in Verfahren zum Schutz von vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten und in
Verfahren innerhalb von Europaschutzgebieten.

Die österreichischen UmweltanwältInnen 2016

Die Umweltanwaltschaften der österreichischen Bundesländer wehren sich geschlossen gegen die vorgesehene Schwächung der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft und kritisieren die geplanten Novellen auf das Schärfste.

Mehr dazu in der gemeinsamen Presseaussendung:
Aussendung LUAs vom 9. 1. 2019

In einer gemeinsamen Online-Petition werden Unterschriften gegen diesen Angriff auf die Umweltanwaltschaften gesammelt – wir hoffen auf zahlreiche und tatkräftige Unterstützung!
> Petition unterzeichnen <

 

Petition: Die Natur braucht eine Stimme!

Die Aarhus-Konvention verlangt, dass die Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Das ist grundsätzlich eine gute und wichtige Idee. In Österreich haben sich Bund und Länder damit lange Zeit gelassen.

Oberösterreich ist nun das erste Bundesland, das eine Anpassung des Naturschutzgesetzes in Angriff genommen hat – dort soll aber bei der Gelegenheit der unparteiische Umweltanwalt massiv in seinen Rechten beschnitten werden. Gleichzeitig werden NGOs zu bestimmten Verfahren zugelassen, diese haben aber oftmals nicht die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die für eine Teilnahme an Naturschutzverfahren erforderlich sind.

Auch in anderen Ländern werden sicher Ideen gewälzt, diese „lästigen“ Anwaltschaften loszuwerden oder wenigstens einzuschränken. Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben daher gemeinsam eine Petition gestartet, um gegen diese Entmachtung der Umweltanwaltschaften zu protestieren:
Zur Petition – bitte unterstützen!

 Umweltanwaltschaften sichern Kontinuität – NGOs sichern Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Umweltanwaltschaften arbeiten im guten Einvernehmen mit den regional ansässigen NGOs und ihren großen Dachverbänden. Es ist ihnen daher sehr wichtig, dass die Organsiationen und die Umweltanwaltschaften nicht gegeneinander ausgespielt werden – beide haben unterschiedliche Stärken, und beide sind notwendig.
Denn die regionalen NGOs arbeiten meist ehrenamtlich, und mit begrenezten zeitlichen und finanziellen Ressourcen.  Eine konsequente Teilnahme an jährlich hunderten Verfahren, ohne fachliche und rechtliche Hilfestellung, kann daher nach eigener Einschätzung der meisten Länder-NGOs nicht funktionieren und auch nicht durch die Bundes-Dachverbände aufgefangen werden.

Die Umweltanwaltschaften hingegen können mit ihren Experten das ganze Jahr hindurch alle wichtigen Verfahren abdecken und die Interessen der Natur frei von Weisungen und überparteilich vertreten. Nur diese konsequente und konstruktive Teilnahme, auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren, sichert die hohe fachliche Qualität der Verfahren und sorgt für Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren. Eine Entmachtung einer Umweltanwaltschaft führt daher zwingend zu weniger Schutz und Rechtssicherheit!

„Mission Statement“ der UmweltanwältInnen Österreichs

Die Konferenz der UmweltanwältInnen Österreichs hat in ihrer jüngsten Sitzung ein „Mission Statement“ verabschiedet, das die besondere Stellung der Umweltanwaltschaften – zwischen Politik und Verwaltung einerseits und NGO´s und Bevölkerung andererseits – in Erinnerung rufen soll.

Jede Umweltanwaltschaft ist anders – nachdem die Naturschutzgesetzgebung Sache der Länder ist, sind die Kompetenzen überall etwas anders geregelt. Alle Umweltanwaltschaften sind aberein Garant für Unabhängigkeit und Sachlichkeit, ein Impulsgeber und ein einschätzbarer Partner im Natur- und Umweltschutz:

► Die Umweltanwaltschaften Österreichs sind die einzigen Einrichtungen, die überparteilich und frei von Weisungen die Interessen von Natur und Umwelt vertreten. Sie sind in der Lage, themenübergreifend, interdisziplinär und unbürokratisch Angelegenheiten der Umwelt- und Lebensqualität zu bearbeiten und gewährleisten den  derzeitigen Standard im Natur- und Umweltschutz.

► Aufgrund ihrer rechtlichen und strukturellen Verankerung vertreten sie die Interessen von Natur und Umwelt aus rein fachlich-sachlicher Perspektive.

► Auf Basis ihres gesetzlichen Auftrags nehmen sie ihre Aufgaben kompetent und objektiv wahr – ohne Rücksicht auf Mitgliederinteressen bzw. vordergründige Öffentlichkeitswirksamkeit.

► Die Umweltanwaltschaften Österreichs haben Parteistellung in vielen umweltrelevanten Verfahren, um Natur und Umwelt eine kraftvolle unverzichtbare Stimme zu geben.

► Sie helfen beim Verständnis von rechtlichen Rahmenbedingungen, geben Orientierung und leisten somit wertvolle „Übersetzungsarbeit“ für Gemeinden, BürgerInnen und unterschiedliche Interessensgruppen.

► Sie sind Anlaufstelle für Umwelt- und Naturinteressierte und gehen Beschwerden und Missständen konsequent nach.

► Die Umweltanwaltschaften Österreichs vermitteln in vielen Fällen zwischen unterschiedlichen Interessen in Bezug auf die Nutzung von Natur und Umwelt – in Einzelfällen auch mithilfe von Mediation. Hier tragen sie wesentlich zur Entlastung von Politik und Verwaltung in Konfliktsituationen bei.

► Sie setzen ihre umfassende Kompetenz bei der Erarbeitung von Rechtsnormen und fachlichen Programmen bzw. „Good practice-Projekten“ im Bereich des Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutzes ein.

► Sie sind Impulsgeber und Innovationsbringer zur Sicherung von Lebens- und Umweltqualität auch für nachfolgende Generationen. In diesem Zusammenhang setzen sie sich für eine Energie- und Verkehrswende ein, die Natur- und Umweltschutzinteressen als gleichwertig sieht.

► Die Umweltanwaltschaften Österreichs treten klar und engagiert gegen überschießende Begehrlichkeiten gegenüber Natur und Umwelt auf, wobei sie auch auf andere Interessen Rücksicht nehmen. Gegründet als erkannte Notwendigkeit infolge schwerwiegender Umweltkonflikte wie etwa „Zwentendorf“ oder „Hainburg“ stellen die Umweltanwaltschaften Österreichs sicher, dass Natur- und Umwelt eine starke Vertretung im rechtlichen Gefüge sowie im öffentlichen Diskurs haben.