Verbindung Zürs-Rauz genehmigt

Übersichtsplan Verbindung Zürs-RauzDas touristische Industriegebiet im Lande soll wieder um ein Stück vergrößert werden: Am Freitag hat die BH Bludenz eine Schigebietsverbindung bewilligt, die mit vier Seilbahnen von Zürs zum Trittkopf, über den bisher unerschlossenen Ochsenboden nach Rauz und von dort auf der anderen Talseite auf die Albona führen soll.

Gleichzeitig wurde auf Tiroler Seite die Verbindung von St. Anton nach Kappl verhandelt, die ebenfalls ein schwerwiegender Landschaftseingriff wäre.

Karte Schröcken bis Kappl

Auch Google Maps sieht das Netz schon ziemlich dicht

Gute Nachrichten für alle, die sich schon lange wünschen, mit Schiern von Schröcken bis Kappl zu fahren. Weniger gute für Leute, denen die Erhaltung unserer Natur und Landschaft am Herzen liegt.

Besonders schmerzhaft sind dabei die geplanten Eingriffe in bisher völlig unverbauten Bereichen: Auf einem kleinen Felskopf auf dem Ochsenboden soll eine riesige Y-förmige Mittelstation gebaut werden, von dort soll eine Bahntrasse hinunter nach Zürs gehen, eine hinauf zum Trittkopf, und eine über den steilen Bergrücken beim Ochsenbodenkopf und von dort hinunter nach Rauz. Weiterlesen

Golfplatz Lech: Wirtschaft wichtiger als Natur?

golfprojektGerade haben wir die Entscheidung des Umweltsenats bekommen: Unsere Berufung gegen den positiven UVP-Bescheid der Landesregierung über den Golfplatz Lech wurde abgewiesen – damit hat der Projektwerber in zweiter Instanz Recht bekommen und die Wirtschaft (wieder einmal…) gegen die Umwelt gewonnen. Nun könnten wir noch Beschwerde an das Höchstgericht erheben – das werden wir uns ernsthaft überlegen. Nach unserer Ansicht wurde zuwenig berücksichtigt, dass der Standort im Zugertal für einen Golfplatz nicht gut geeignet ist, und daher die wirtschaftlichen Vorteile relativ unsicher sind, und daher nicht ohne weiteres gegen die Eingriffe in die Natur aufgerechnet werden können (Stellungnahme).

Dabei war das unabhängige Gutachten des ÖIR, das vom Umweltsenat in Auftrag gegeben wurde, durchaus differenziert: Die Voraussetzungen für die Errichtung seien „verhältnismäßig günstig“, unter bestimmten Annahmen könnten durch den Golfplatz 3.500 bis 9.500 zusätzliche Nächtigungen zustande kommen, dadurch würde die Wertschöpfung steigen und würden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Es könnten also möglicherweise wirtschaftliche Vorteile entstehen, und das reicht als öffentliches Interesse, um eine Bewilligung zu rechtfertigen. Schade – die Nachteile für die Natur werden nämlich konkret sein, und auf jeden Fall eintreten.

Zugertal

Zugertal im Mai 2013 – der geplante Standort ist unterhalb der Straße und am Hang gegenüber

Heliskiing: Nein, danke!

Wikipedia_heliskiingSeit vielen Jahren sprechen sich die Vorarlberger Naturschutzorganisationen einstimmig gegen die Bewilligung des Heliskiings am Arlberg aus, zuletzt im Frühjar 2012. Schließlich spricht vieles dagegen, vor allem die Beunruhigung für die Natur, aber auch die Lärmbelästigung für Einheimische und erholungssuchende Touristen.
Regelmäßig wurde das von der Landesregierung trotzdem bewilligt.
Überraschend und erfreulich fanden wir daher nun die Aussage von LR Rüdisser in der heutigen Zeitung, dass ihm ein generelles Heliskiing-Verbot „am liebsten“ wäre – da er der zuständige Landesrat ist, kann das ja nicht schwer zu erreichen sein. Noch 2012 meinte er, dass die öffentlichen Interessen für eine solche Bewilligung überwiegen würden.
Schreiben der Naturschutzorganisationen zum Heliskiing 2012
Anwort von LR Rüdisser zum Heliskiing 2012

Nun ist die Diskussion ja wiederaufgelebt, weil offenbar im Montafon schon länger der Wunsch besteht, auch solche Flüge anzubieten, und sich Landeshauptmann Wallner klar dagegen ausgesprochen hat. Dass sich die Touristiker dort gegenüber dem Arlberg ungleich behandelt fühlen, ist durchaus verständlich – am besten würde man diese Wettbewerbsverzerrung bereinigen, indem man im ganzen Land keine Außenlandungen mehr bewilligt.
Schließlich ist nicht einzusehen, warum das kleine Vorarlberg das einzige Land in Österreich sein muss, wo so etwas noch genehmigt wird.