S 18: Alternativen – ja bitte!

Die Naturschutzanwaltschaft begrüßt die Forderung des Nationalrats, dass die Evaluierung der S18 auch mögliche Querungen im Raum Diepoldsau einschließen soll.
Die Aufregung über den diesen Beschluss können wir nicht nachvollziehen. Schließlich sollte es doch im Interesse aller sein, möglichst verträgliche, zweckmäßige und umsetzbare Lösungen zu finden.
Dasselbe gilt für die „Klima-Evaluierung“ – sowohl Landes- als auch Bundesregierung bekennen sich in ihren Regierungserklärungen ja zur Aktion für den Klimaschutz. Da ist es nur konsequent, auch die konkreten (und teuren) Projekte unter diesen Gesichtspunkten genau anzusehen.

Wir – Vertreter*innen von Naturschutzorganisationen – haben ja schon im Planungsverfahren „Mobil im Rheintal“ eine pragmatische Variante vorgeschlagen, die mit einer Querung im Raum Mäder/Altach und einem Anschluss beim Bruggerloch mit geringen Eingriffen ganz gute Entlastungen erreichen könnte (Mehr dazu habe ich schon 2019 in unserem Blog beschrieben: http://www.naturschutzanwalt.at/s18-alternativlos). Mit einer leistungsfähigeren Querung etwas weiter nördlich könnten diese Entlastungen noch besser ausfallen.

Wir halten es daher für unbedingt notwendig, mögliche Varianten zu prüfen, die Querungen beim Bruggerloch, beim Stadion in Lustenau und im Raum Mäder bis Diepoldsau umfassen.
Immer wieder haben wir betont, dass zu dieser Variante eine Kombination aus Maßnahmen nördlich und südlich von Lustenau gehören, und immer wieder hören wir, dass sie südlichen Querungen halt leider „nichts bringen“. Da stellt sich schon öfters die Frage ob es da am Verstehen-Können oder Verstehen-Wollen fehlt … Wir erwarten  ja gar nicht dass man uns blind glaubt, aber sich vor solchen Urteilen einmal die Daten anzusehen, wäre eigentlich nicht zu viel verlangt.
Hier noch einmal die Wirksamkeit der Varianten aus „Mobil im Rheintal“ (Unten in der Galerie-Ansicht ist jeweils ein Link zum Bild in voller Auflösung. Und ja, dieses Verkehrsmodell ist mittlerweile schon 10 Jahre alt. Aber bei den neueren Planungen wird schon ein aktualisiertes Modell verwendet – das muss genauso für die Variantenprüfung herangezogen werden).

Meine Aussage zur Wirksamkeit der „pragmatischen Variante“ beim VN-Stammtisch ist übrigens leider auch nicht richtig rübergekommen: Die hätte nach den Modellrechnungen 40 – 50 Prozent vom Gesamtverkehr beim Zollamt Lustenau entlastet, den Schwerverkehr könnte man sogar zur Gänze umlagern, weil man dafür Routenbindungen festlegen kann. Natürlich nur, wenn es überhaupt andere Routen gibt.

S18 alternativlos?

Die Variante „V wie vernünftig“ ist aus der Sicht des Naturschutzes tatsächlich genau das – nicht umsonst haben wir etwas Ähnliches seit vielen Jahren gefordert.
75% der Entlastung zu 10% der Kosten – das ist doch gar nicht schlecht.

Viel Aufregung ist ausgebrochen, seit die Grünen eine Alternative zur S18 vorgeschlagen haben. Einige meinten, das bringe doch alles nix und man habe die Lösung doch längst geprüft und verworfen, und in dem langen Planungsprozess seien nun einmal die beiden Trassenvarianten für die S18 als beste Lösung herausgekommen.

Nun haben sich wohl nicht alle Kommentatoren intensiv mit dem Thema beschäftigt, oder haben die Fakten wieder vergessen.  Es ist auch schon lange her – der Prozess „Mobil im Rheintal“ wurde schon 2006 eingeleitet, das Schlussdokument dazu wurde im Oktober 2011 veröffentlicht. Ich war aber von Anfang an dabei und kann mich noch ganz gut erinnern … tatsächlich war auch in dem Verfahren nicht alles „reine Wissenschaft“.

So wurde zum Beispiel in der Mitte des Verfahrens die damalige „Alternative E“, die im Prinzip der S18 enspricht, aus fachlichen Gründen bereits ausgeschieden. Sofort fingen die politischen Räder an zu drehen, und mehrere Gemeinden setzten sich massiv dafür ein, diese Variante zurück in den Prozess zu holen. Weiterlesen