Sture Neinsager und Verhinderer?

road-closedErwartungsgemäß sind nach nach unserer gestrigen Beschwerde im UVP-Verfahren zum Hochwasserschutz Ill Stimmen laut geworden, die das nicht gut finden. Wider Erwarten waren das aber ganz wenige, konkret habe ich von zweien gehört.

Eine große Mehrheit hat offenbar verstanden, worum es uns geht, auch die Idee, dass Retention und Renaturierung der beste Hochwasserschutz sind, hat sich schon weit herumgesprochen. Und – ehrlich – ich wüsste nicht, wie ich unsere Position noch verständlicher formulieren sollte. Wenn man/frau etwa meinen letzten Beitrag ganz langsam liest, ist es wirklich schwer, da „Verhindern um jeden Preis“ und „ständiges Neinsagen“ herauszulesen.

Dieter Egger von der FPÖ hat sich dazu mit einer Presseaussendung gemeldet und unsere „Blockadepolitik“ kritisiert. Nun steht es natürlich jedem zu, eine Meinung zu unserer Arbeit zu äußern, auch wenn er nicht so genau weiß, was läuft. Ich habe auch nicht vor, mich über jede einzelne Meldung dieser Art aufzuregen.
Eines ist aber interessant: Weiterlesen

Ja zum Hochwasserschutz Ill – aber nur mit UVP

Wir wollen nichts verhindern, aber korrekte Verfahren – und haben deshalb Beschwerde gegen den UVP-Feststellungsbescheid des Landes eingelegt

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Übersichtsplan 2014

Planungen für einen verbesserten Hochwasserschutz an der Ill laufen seit vielen Jahren, die ersten zwei Abschnitte sind bereits gebaut. Für den dritten Abschnitt hat das Land im April festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei.
Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Rechtlich ist aus unserer Sicht ganz klar, dass eine solche Prüfung wegen der Größe der Rodungsflächen und der Kumulierung mit den früheren Abschnitten notwendig ist. Weiterlesen

Plakatfreier Wahlkampf? Super Idee!

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Wahlkampf Dornbirn 2013 – (C) Eva Häfele

Gerade in den Schlagzeilen:
„FPÖ fordert plakatfreien Wahlkampf“. Die Opposition würde dem zustimmen, die ÖVP sei allenfalls für einige Einschränkungen.

Parteipolitische Wertungen würden wir hier natürlich nie abgeben (und private Meinungen sind vorhanden, aber privat). Aber diese Idee verdient jedenfalls Unterstützung.
Wahlplakate sind ja wahrlich keine Verschönerung der Landschaft, und wir haben schon oft beklagt, dass sich die Parteien hier selber eine Ausnahme im Naturschutzgesetz genehmigt haben:

In § 33 Abs 4 steht nämlich:

„Keiner Bewilligung bedürfen weiters die Errichtung und Änderung von
a)  …
b) Anlagen für Plakate, die Wählergruppen anbringen, welche sich an der Wahlwerbung beteiligen (Parteien), innerhalb von sechs Wochen vor Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, vor der Wahl des Bundespräsidenten und vor Volksabstimmungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Vorschriften. Solche Anlagen sind spätestens zwei Wochen nach der Wahl bzw. Volksabstimmung zu entfernen.“

So ein Gesetz könnte man jederzeit ändern, wenn der politische Wille da wäre, und freiwillig verzichten darf man sowieso, also steht dem Schutz der Landschaft theoretisch nichts mehr im Weg.
Und die zwei Wochen nach der Wahl sind übrigens auch bald um, nur falls noch nicht überall aufgeräumt sein sollte …

Land gewinnen

Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass man im „Dammstreit“ in Zwischenwasser endlich eine Lösung gefunden habe (Bericht auf Vorarlberg Online).
Dabei geht es darum, dass nach dem Hochwasser 2005 die Frutz verbaut werden musste, und dafür eine Zufahrt nötig war, um mit den Maschinen an die Baustelle zu kommen. Auch für zukünftige Arbeiten ist es sinnvoll, eine Zufahrt zu erhalten.
Dagegen wehrten sich einige Anrainer und wollten „ihre“ Flächen nicht zur Verfügung stellen – nur stellte sich heraus,  dass diese Flächen eigentlich gar nicht ihre sind, sondern Grundstücke im Eigentum der Gemeinde bzw. der Republik Österreich (das ist das Öffentliche Wassergut).

Frutz 1980er

Frutz 1980er

Frutz 2009

Frutz 2009

Frutz 2012

Frutz 2012

Auf den Luftbildern sieht man sehr gut, wo die Grundstücksgrenzen liegen. Diese und noch viel mehr Informationen findet man im öffentlich zugänglichen Vorarlberg Atlas (Kartenausschnitt) – ich sag’s ja immer: Ein großartiges Angebot des Landes, das noch immer zu wenig bekannt ist.

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Zaun des Anstoßes – (C) VN

Bei allem Verständnis für Gewohnheitsrecht und den Wunsch nach Privatsphäre: Ich finde es schon ziemlich kühn, nicht nur öffentliche Flächen stillschweigend zu übernehmen, sondern auch noch Maßnahmen zu blockieren, die im öffentlichen Interesse liegen (und dazu noch noch dem eigenen Schutz vor Hochwasser dienen). Das Grundeigentum hat bei uns einen besonders hohen Stellenwert – nur wenn der Eigentümer die öffentliche Hand ist, meinen offenbar viele, dort könne man alles machen.

Aber nicht, dass jetzt jemand denkt, nur in Zwischenwasser seien besonders böse Menschen zuhause. Wenn man genau hinschaut, sieht man landauf und landab, wie auf Kosten der öffentlichen Flächen Land gewonnen wird und Gärten und anderes in die Uferbereiche hineinwachsen. Mit schönster Selbstverständlichkeit nutzen Anrainer die öffentlichen Flächen als Parkplatz, als Lagerflächen, Gärten, für Kompost und sonst alles, wofür einem der eigene Grund zu schade ist.

Die Moral von der Geschichte? Erstens sollte die öffentliche Hand nicht jahrzehntelang zusehen, wie ihre Flächen besetzt werden – sie kommt sonst immer wieder soweit, dass sie die im Ernstfall selber nicht mehr nutzen kann, und noch dankbar sein muss, wenn man ihr das ein bisschen erlaubt.
Und zweitens ist noch viel Aufklärung über den Wert von öffentlichen Flächen nötig. Die kommen nämlich allen zugute: Für Sicherheitsmaßnahmen, oder Verkehrsflächen, für die Naherholung, aber auch als Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Blaue Zonen

Leiblach

Überfluteter Auwaldrest an der Leiblach

In den letzten Tag und Wochen konnte man überall sehen, wie sich das Wasser seinen Weg gesucht und sich in den tiefsten Bereichen ausgebreitet hat. Vorarlberg ist diesmal glimpflich davongekommen, aber auch diese relativ kleinen Schäden gehen in die Millionen.
Wieder einmal wird es klar, wie wichtig es wäre, den Gewässern genügend Platz zu lassen bzw. Räume vorzusehen, wo sich im Notfall das Wasser vorübergehend ausbreiten kann. (Der schönste und ökologisch wertvollste Hochwasserschutz wären übrigens intakte Auwälder – auf auwald.info stehen z.B. Bilder und ein Bericht von der Leiblachmündung. Solche Bilder sind bei uns leider extrem selten geworden). Weiterlesen

Heliskiing: Nein, danke!

Wikipedia_heliskiingSeit vielen Jahren sprechen sich die Vorarlberger Naturschutzorganisationen einstimmig gegen die Bewilligung des Heliskiings am Arlberg aus, zuletzt im Frühjar 2012. Schließlich spricht vieles dagegen, vor allem die Beunruhigung für die Natur, aber auch die Lärmbelästigung für Einheimische und erholungssuchende Touristen.
Regelmäßig wurde das von der Landesregierung trotzdem bewilligt.
Überraschend und erfreulich fanden wir daher nun die Aussage von LR Rüdisser in der heutigen Zeitung, dass ihm ein generelles Heliskiing-Verbot „am liebsten“ wäre – da er der zuständige Landesrat ist, kann das ja nicht schwer zu erreichen sein. Noch 2012 meinte er, dass die öffentlichen Interessen für eine solche Bewilligung überwiegen würden.
Schreiben der Naturschutzorganisationen zum Heliskiing 2012
Anwort von LR Rüdisser zum Heliskiing 2012

Nun ist die Diskussion ja wiederaufgelebt, weil offenbar im Montafon schon länger der Wunsch besteht, auch solche Flüge anzubieten, und sich Landeshauptmann Wallner klar dagegen ausgesprochen hat. Dass sich die Touristiker dort gegenüber dem Arlberg ungleich behandelt fühlen, ist durchaus verständlich – am besten würde man diese Wettbewerbsverzerrung bereinigen, indem man im ganzen Land keine Außenlandungen mehr bewilligt.
Schließlich ist nicht einzusehen, warum das kleine Vorarlberg das einzige Land in Österreich sein muss, wo so etwas noch genehmigt wird.

Hunde im Schutzgebiet

In Dornbirn ist gerade wieder einmal die Debatte über Leinenpflicht für Hunde aufgelebt, manche Hundebesitzer fühlen sich offenbar durch zu viele Vorschriften eingeengt und durch Kontrollen schikaniert.

Brachvogel - Foto: Sonja Loner

Für Wiesenbrüter wie den Brachvogel sind freilaufende Hunde ein großes Problem – Foto: Sonja Loner

Wichtig ist dabei, zu wissen, dass es hier nicht nur um die Vorschriften der Gemeinden geht, die zB für Hundekot und den Schutz der anderen Bürger zuständig sind, sondern auch um Naturschutz. Und gerade in den Riedgebieten kommen seltene und sehr gefährdete Vogelarten vor, die auf dem Boden brüten, und daher gegen Störungen sehr empfindlich sind. Selbst wenn ein Hund nur an einem Nest herumschnuppert, kann das schon genügen, dass zB die alten Vögel vertrieben werden, die Eier auskühlen und keine Jungen überleben. Und auch der bravste Hund hat noch einen natürlichen Jagdtrieb, den man nicht immer unterdrücken kann.

Nach unserer Erfahrung haben die meisten Hundebesitzer dafür Verständnis, und sind bereit, sich an Vorschriften zu halten – wenn man ihnen den Sinn dahinter erklärt, und wenn sie überhaupt wissen, was wo erlaubt ist.

Leinenpflicht_Unteres_Rheintal

Schutzgebiete im Unteren Rheintal, Übersichtskarte – Klicken für größeres Bild

Als Service haben wir deshalb einmal alle Gebiete herausgesucht und dargestellt, in denen nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen Hunde an der Leine geführt werden müssen. Hier sind die Übersichtskarten zum Download: Unteres Rheintal (pdf, 3,8 MB) und Dornbirner Ried (pdf, 2,9 MB).

Zusätzlich gibt es Bestimmungen der Gemeinden über die Hundehaltung, in Dornbirn etwa eine Verordnung von 2009 (pdf, 9 kB), wo noch weitere Vorschriften stehen, etwa, dass Hunde auf Spielplätzen nicht frei laufen dürfen (Erläuterungen dazu).

Ein Blick auf die Karte zeigt, das keineswegs „überall alles verboten“ ist, sondern nur in den wichtigsten, ökologisch sensibelsten Schutzgebieten, und dort ist es ganz wichtig, dass die Vorschriften auch eingehalten werden. Dazu ist es notwendig, ausführlich zu informieren, und natürlich auch zu kontrollieren – bei etwas gutem Willen ist hier Platz genug für alle.

Aludose schlägt Augehölz

Vor kurzem habe ich bei der Grenze zwischen Ludesch und Nüziders vorbeigeschaut, und habe mir die Rodung eines Gehölzstreifens für die Firma Rauch angesehen. Nicht schön, wie das momentan aussieht, aber alles ganz legal:

Rodung Rexam Die BH Bludenz hat die Rodung des Gehölzstreifens  und die Umlegung des Mühlbaches für die Betriebserweiterung bewilligt. Und das, obwohl sich die Sachverständigen für Naturschutz und Forstwirtschaft ganz klar dagegen ausgesprochen haben – es war zwar nur ein schmaler Streifen, aber ein wertvoller und attraktiver Bestand von teilweise sehr alten Bäumen.

Wie meistens in solchen Fällen, war eine solche Bewilligung über eine Interessensabwägung möglich. Diese Abwägung ist ein Kernstück des Weiterlesen