Umweltanwalt unter Druck – gemeinsamer Protest

In Oberösterreich sind Änderungen im Natur- und Landschaftsschutzrecht geplant, die die Rechte des Umweltanwaltes massiv beschneiden würden. Nach dem Entwurf, der über die Weihnachtszeit zur Begutachtung ausgesandt wurde, sollen Forststraßen oder Entwässerungen von Feuchtflächen bewilligungsfrei errichtet werden können, sollen Seenschutz, Uferschutz und Landschaftsschutz  eingeschränkt werden.

Zudem soll der Oö. Umweltanwaltschaft die Parteistellung entzogen werden und zwar in Verfahren zum Schutz von vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten und in
Verfahren innerhalb von Europaschutzgebieten.

Die österreichischen UmweltanwältInnen 2016

Die Umweltanwaltschaften der österreichischen Bundesländer wehren sich geschlossen gegen die vorgesehene Schwächung der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft und kritisieren die geplanten Novellen auf das Schärfste.

Mehr dazu in der gemeinsamen Presseaussendung:
Aussendung LUAs vom 9. 1. 2019

In einer gemeinsamen Online-Petition werden Unterschriften gegen diesen Angriff auf die Umweltanwaltschaften gesammelt – wir hoffen auf zahlreiche und tatkräftige Unterstützung!
> Petition unterzeichnen <

 

Petition: Die Natur braucht eine Stimme!

Die Aarhus-Konvention verlangt, dass die Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Das ist grundsätzlich eine gute und wichtige Idee. In Österreich haben sich Bund und Länder damit lange Zeit gelassen.

Oberösterreich ist nun das erste Bundesland, das eine Anpassung des Naturschutzgesetzes in Angriff genommen hat – dort soll aber bei der Gelegenheit der unparteiische Umweltanwalt massiv in seinen Rechten beschnitten werden. Gleichzeitig werden NGOs zu bestimmten Verfahren zugelassen, diese haben aber oftmals nicht die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die für eine Teilnahme an Naturschutzverfahren erforderlich sind.

Auch in anderen Ländern werden sicher Ideen gewälzt, diese „lästigen“ Anwaltschaften loszuwerden oder wenigstens einzuschränken. Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben daher gemeinsam eine Petition gestartet, um gegen diese Entmachtung der Umweltanwaltschaften zu protestieren:
Zur Petition – bitte unterstützen!

 Umweltanwaltschaften sichern Kontinuität – NGOs sichern Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Umweltanwaltschaften arbeiten im guten Einvernehmen mit den regional ansässigen NGOs und ihren großen Dachverbänden. Es ist ihnen daher sehr wichtig, dass die Organsiationen und die Umweltanwaltschaften nicht gegeneinander ausgespielt werden – beide haben unterschiedliche Stärken, und beide sind notwendig.
Denn die regionalen NGOs arbeiten meist ehrenamtlich, und mit begrenezten zeitlichen und finanziellen Ressourcen.  Eine konsequente Teilnahme an jährlich hunderten Verfahren, ohne fachliche und rechtliche Hilfestellung, kann daher nach eigener Einschätzung der meisten Länder-NGOs nicht funktionieren und auch nicht durch die Bundes-Dachverbände aufgefangen werden.

Die Umweltanwaltschaften hingegen können mit ihren Experten das ganze Jahr hindurch alle wichtigen Verfahren abdecken und die Interessen der Natur frei von Weisungen und überparteilich vertreten. Nur diese konsequente und konstruktive Teilnahme, auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren, sichert die hohe fachliche Qualität der Verfahren und sorgt für Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren. Eine Entmachtung einer Umweltanwaltschaft führt daher zwingend zu weniger Schutz und Rechtssicherheit!

Speicherteich Schwarzköpfle: Petition überreicht

Wie berichtet, haben mehrere Vorarlberger Naturschutzorganisationen Unterschriften gegen den geplanten Speicherteich am Schwarzköpfle gesammelt. Die 4454 Unterschriften wurden diese Woche an Vertreter der Landesregierung übergeben.

Laut Medienberichten soll der Bescheid darüber bald von der BH Bludenz erlassen werden.
In einer ergänzenden Stellungnahme haben wir noch einige kritische Punkte dazu vorgebracht. Es wird aber wohl zu erwarten sein, dass die BH dem mehrheitlichen Willen der Landesregierung folgt und die Genehmigung erteilen wird.

 

Volle Parteistellung für die Naturschutzanwaltschaft gefordert

Sechs Vorarlberger Naturschutzorganisationen – Alpenschutzverein,
Alpenverein, Bird Life, Naturfreunde, Naturschutzbund und Naturwacht
–  haben heute in einer Pressekonferenz die volle Parteistellung für die Naturschutzanwaltschaft gefordert. Das heißt vor allem, dass sie in allen Verfahren eine Beschwerde an das Landes-Verwaltungsgericht und evtl. an den Verwaltungsgerichtshof erheben kann.

Als 1982 die österreichweit erste Umweltanwaltschaft in Vorarlberg eingerichtet wurde, hatte das Ländle noch eine Vorreiterrolle. Seither wurden in den anderen Bundesländern modernere Umweltanwaltschaften eingerichtet, und Vorarlberg ist seit längerem Schlusslicht.
Die Organisationen haben alle Landesgesetze verglichen und festgestellt, dass Vorarlberg fast das einzige Bundesland ist , bei dem die Umweltanwaltschaft keine volle Parteistellung hat – ihr Beschwerderecht beim Landesverwaltungsgericht ist auf wenige Sachverhalte beschränkt. Die Naturschutzorganisationen fordern daher eine Angleichung des Vorarlberger Gesetzes zumindest an das Niveau der anderen  Bundesländer.

Unterlagen zur Pressekonferenz:

PressetextPK-Einleitung AlpenvereinPK-Alpenverein Breitspitzbahn – PK-AlpenschutzvereinPK-Bird LifePK-Naturschutzbund

Rechtsgutachten Law Clinic BreitspitzbahnVergleich Umweltanwaltschaften in ÖInfoblatt Naturschutzanwaltschaft

Hier auf Vorarlberg online sind auch Videos von der Pressekonferenz zu sehen.

Steckt Rhesi fest?

Seit Jahren wird an einem Hochwasserschutzprojekt für den Alpenrhein gearbeitet, das unter dem Namen „Rhesi“ bekannt ist. Nachdem sich die Planungen ohnehin schon sehr in die Länge gezogen haben, scheinen sie nun ganz festzustecken, weil es in Koblach Widerstand gegen die geplante Aufweitung an der Frutzmündung gibt.

Dabei geht es um eine Fläche zwischen Ehbach, Frutz und Rhein, die derzeit großteils landwirtschaftlich genutzt wird, und nach den Rhesi-Plänen als naturnahe Gewässerfläche ausgebildet werden soll. Diese Flächen sind teilweise öffentliches Wassergut und teilweise im Besitz der Gemeinde Koblach. Letztere sind „Gemeindegut“, das heißt, sie müssen von der Gemeinde alteingesessenen Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Derzeit gibt es ca. 520 Nutzungsberechtigte, und von denen haben sich 90 gegen eine Zustimmung zu diesem Vorhaben ausgesprochen (in einer Vollversammlung in der laut Medienberichten 122 Stimmberechtigte anwesend waren). Weiterlesen

Speicherteiche und Bergseen

Speicherteich Schwarzköpfle, Lage im Gelände

Speicherteich Schwarzköpfle, Lage im Gelände. Plan: Silvretta Montafon

In den letzten Tagen wurde zu Recht viel über den geplanten Speicherteich der Silvretta Montafon beim Schwarzköpfle diskutiert (VN-Bericht vom 27. 1.).
Dabei hat man von Betreibern und Politikern mehrmals gehört, das sei doch gar kein so schlimmer Eingriff, es werde alles wunderschön und natürlich gestaltet, und so ein Bergsee sei doch immer etwas Schönes.
Nun muss man den Betreibern durchaus zugestehen, dass sie sich bei der Planung bemüht haben, die Anlage so gut wie möglich in die Landschaft einzubinden, und naturnahe zu gestalten.
Aber diese Möglichkeiten sind immer begrenzt – eine künstliche Struktur würde jedenfalls erkennbar bleiben, und ein 26 Meter hoher Damm mit Zufahrten und technischen Bauwerken kommt in der Natur so sicher nicht vor. Dazu kommt, dass der Speicher am Ende des Winters leer wäre, und sich über den Sommer erst wieder füllen müsste – was den natürlichen Eindruck nicht gerade verbessert.

Speicherteich Schwarzköpfle - Schnitt.

Speicherteich Schwarzköpfle – Schnitt. Plan: Silvretta Montafon

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Raumplanung: Zukunft nicht verbauen

Zersliedlung DornbirnKonsequent sparsame Nutzung von Freiflächen ist die wichtigste Aufgabe der Raumplanung – hier muss die Notbremse gezogen werden.

Derzeit  wird wieder intensiv über die Raumplanung diskutiert. Das zeigt schon, wie wichtig es ist, die vielen Nutzungsinteressen in unserem kleinen Land vernünftig zu ordnen. Denn die nutzbaren Flächen sind sehr begrenzt und nicht vermehrbar, die Interessen von Wirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz und Freizeitnutzung widersprechen sich oft – so steigt der Druck auf jeden Quadratmeter.

Viele fordern derzeit „Entwicklungsmöglichkeiten“  – vor allem wohl für die Wirtschaft und die Siedlungen. Diese Möglichkeiten gibt es aber nur, solange Flächen freigehalten werden. Wenn die Reserven einmal freigegeben werden, sind sie weg – damit hat man sich dann im wahren Sinn des Wortes die zukünftige Entwicklung verbaut.

Heute wird LR Rüdisser zitiert, es „sei nicht Aufgabe der Landesraumplanung, für  einen Unternehmer eine Standortentscheidung zu treffen“. Das ist wohl richtig. Es ist aber eine wichtige Aufgabe des Landes, für alle Vorarlberger die Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen zu erhalten – und alle gleich zu behandeln.

Wenn nämlich für die Firma Ölz ein Stück Grünzone geopfert würde, wäre es sehr schwierig, dem nächsten Bewerber ein ähnliches Anliegen abzulehnen.

Daher muss zuerst einmal die weitere Verbauung von Freiflächen gestoppt werden. Dann ist es höchste Zeit, aktive Instrumente zur Baulandmobilisierung und Weiterentwicklung der bebauten Flächen einzusetzen.

 

Umweltanwaltschaften: Nein zum Glyphosat

500px-Hazard_NIn einer gemeinsamen Petition an den Umweltminister und die Gesundheitsministerin haben sich die österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte gegen die weitere Zulassung von Glyphosat ausgesprochen.
Wegen der Gefährdung für Umwelt und Gesundheit sollte die Zulassung keineswegs verlängert werden, heißt es in dem Schreiben.

Petition der Umweltanwaltschaften  April 2016

Hochwasserschutz Ill – UVP notwendig

Nach ziemlich genau einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht über unsere Beschwerde entschieden und hat uns in der Sache recht gegeben: Für den dritten Abschnitt des Hochwasserschutzprojektes ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.

Weil die drei Abschnitte zusammen den Schwellenwert von 5 km für Wasserbauten überschreiten, muss laut dem Gericht geprüft werden, ob sie gemeinsam negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Da zwei Gutachten (Naturschutz und Forst) das klar bestätigten, muss eine UVP im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Projekt Bauabschnitt 03 - Übersicht

Projekt Bauabschnitt 03 – Übersicht

Jetzt werden natürlich wieder Vorwürfe kommen, dass „der Naturschutz“ an den Verzögerungen schuld sei und eigene Interessen über die Sicherheit der Menschen stelle.
Dabei haben wir immer wieder darauf verwiesen, dass es uns keineswegs darum geht, den Hochwasserschutz zu verhindern, sondern dass die Gesetze eingehalten werden, und möglichst naturverträglich geplant wird.

Durch die vielen Umplanungen der letzten Jahre wurde viel Zeit verloren, aber das Projekt kein bisschen verbessert – dabei ging es immer nur darum, der UVP zu entgehen. Ein gut geplantes Projekt hätte aber in dieser Zeit längst genehmigt werden können.
Die UVP ist ja generell kein Verhinderungsinstrument, sondern soll sicherstellen, dass Umweltinteressen möglichst gut gewahrt werden. Wichtige öffentliche Interessen wie der Hochwasserschutz werden in der Entscheidung auf jeden Fall berücksichtigt.

Dokumente dazu:
Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts –  Beschwerde der NSA  –  Feststellungsbescheid des Landes

Energie: Alles Verhandlungssache?

Ginnick_windrad-hochGestern war zu lesen, dass die Grünen sich grundsätzlich für die Windkraft aussprächen. Das Potential der Erneuerbaren müsse genutzt werden, und man dürfe nicht die Reduktion des Energieverbrauchs gegen die erneuerbaren Energien ausspielen.
So weit, so gut. Natürlich ist „erneuerbar“ besser als „fossil“ oder „nuklear“, das hat inzwischen doch (fast) jeder kapiert. Aber: Man darf auch die Energieautonomie nicht gegen Natur- und Landschaftsschutz ausspielen.

Stausee_2Denn es gibt nun einmal keine Energie zum echten Nulltarif. Wind- und Wasserkraftwerke haben – wie alles, was gebaut wird – Auswirkungen auf die Natur, und die darf man weder totschweigen noch mit dem Killerargument „Energieautonomie“ und  „ihr wollt doch auch keine Atomkraftwerke“ einfach vom Tisch wischen.

Bei der jetztigen Debatte um die Windanlage am Pfänder habe ich das Gefühl, dass es um eine Glaubensfrage geht, wo man sich grundsätzlich für oder gegen die Windkraft bekennen sollte. Ich will aber gar kein Glaubensbekenntnis ablegen, ich meine, welche Umweltauswirkungen sowas hat, kann man nur am konkreten Projekt in der konkreten Situation prüfen. Das muss sachkundig und kritisch geprüft werden, und erst dann kann man beurteilen, ob die Auswirkungen, z. B. auf die Vögel oder auf das Landschaftsbild noch vertetbar sind.

Denn ob ein Vorhaben umweltverträglich ist, kann man nicht theoretisch am grünen Tisch entscheiden, und schon gar nicht in politischen Gremien oder mit Volksabstimmungen.