Natur pur? Nicht ganz …

Bregenzerachschlucht

An einigen Stellen und mit dem richtigen Blickwinkel kann man an der Bregenzerach noch den Eindruck unberührter Natur bekommen. Allerdings muss man die Perspektive sorgfältig wählen – schließlich waren wir nicht auf einem Naturtrip, sondern auf der Baustelle des Radweges durch die obere Bregenzerachschlucht.

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Gute Broschüre über geschützte Vogelarten

Kurzmitteilung

VSL-Arten_coverKürzlich bei den Naturfreunden gefunden: Eine Broschüre über die geschützten Arten der Vogelschutzrichtlinie, veröffentlicht 2006 vom Umweltministerium von Baden-Württemberg. Auf 145 Seiten werden die Arten ausführlich vorgestellt, im Anhang befinden sich auch noch die rechtlichen Grundlagen. Sehr schön gemacht und informativ!

Die Broschüre (eigentlich schon eher ein E-Book) kann kostenlos  heruntergeladen werden:
Im Portrait – die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie (pdf, 4,78 MB)

Naturschutzmanager gesucht

silbertal_klins

Im hinteren Silbertal – Foto K. Lins

Der neu gegründete „Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder“ sucht eine Person zur Betreuung der Natura2000-Gebiete „Verwall“ und „Bergwälder Klostertal“.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem Information und Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung und Kontrolle – eine anspruchsvolle und bestimmt spannende Aufgabe.

 

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 19. April, die Stellenausschreibung kann hier heruntergeladen werden.

Verwall - Karte

Natura 2000 Gebiete Verwall und Bergwälder Klostertal

Beide Gebiete wurden als Vogelschutzgebiete nach der EU-Richtlinie nominiert, auf der Homepage des Landes stehen die Gebietsbeschreibungen: VerwallBergwälder Klostertal.
Für den Verwall wurde 2007 eine eigene  Verordnung erlassen. Davor fand ein Mediationsverfahren mit Vertretern aller beteiligten Interessen statt – das war das erste  Mal, dass ein solches Verfahren für ein neues Schutzgebiet durchgeführt wurde.

Hunde im Schutzgebiet

In Dornbirn ist gerade wieder einmal die Debatte über Leinenpflicht für Hunde aufgelebt, manche Hundebesitzer fühlen sich offenbar durch zu viele Vorschriften eingeengt und durch Kontrollen schikaniert.

Brachvogel - Foto: Sonja Loner

Für Wiesenbrüter wie den Brachvogel sind freilaufende Hunde ein großes Problem – Foto: Sonja Loner

Wichtig ist dabei, zu wissen, dass es hier nicht nur um die Vorschriften der Gemeinden geht, die zB für Hundekot und den Schutz der anderen Bürger zuständig sind, sondern auch um Naturschutz. Und gerade in den Riedgebieten kommen seltene und sehr gefährdete Vogelarten vor, die auf dem Boden brüten, und daher gegen Störungen sehr empfindlich sind. Selbst wenn ein Hund nur an einem Nest herumschnuppert, kann das schon genügen, dass zB die alten Vögel vertrieben werden, die Eier auskühlen und keine Jungen überleben. Und auch der bravste Hund hat noch einen natürlichen Jagdtrieb, den man nicht immer unterdrücken kann.

Nach unserer Erfahrung haben die meisten Hundebesitzer dafür Verständnis, und sind bereit, sich an Vorschriften zu halten – wenn man ihnen den Sinn dahinter erklärt, und wenn sie überhaupt wissen, was wo erlaubt ist.

Leinenpflicht_Unteres_Rheintal

Schutzgebiete im Unteren Rheintal, Übersichtskarte – Klicken für größeres Bild

Als Service haben wir deshalb einmal alle Gebiete herausgesucht und dargestellt, in denen nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen Hunde an der Leine geführt werden müssen. Hier sind die Übersichtskarten zum Download: Unteres Rheintal (pdf, 3,8 MB) und Dornbirner Ried (pdf, 2,9 MB).

Zusätzlich gibt es Bestimmungen der Gemeinden über die Hundehaltung, in Dornbirn etwa eine Verordnung von 2009 (pdf, 9 kB), wo noch weitere Vorschriften stehen, etwa, dass Hunde auf Spielplätzen nicht frei laufen dürfen (Erläuterungen dazu).

Ein Blick auf die Karte zeigt, das keineswegs „überall alles verboten“ ist, sondern nur in den wichtigsten, ökologisch sensibelsten Schutzgebieten, und dort ist es ganz wichtig, dass die Vorschriften auch eingehalten werden. Dazu ist es notwendig, ausführlich zu informieren, und natürlich auch zu kontrollieren – bei etwas gutem Willen ist hier Platz genug für alle.

Natura 2000 – fehlende Gebiete

Hoher Ifen im Winter

Hoher Ifen im Winter – Foto: Landschaftsschutz Kleinwalsertal

Vorarlberg hat zwar viele schöne Natura 2000-Gebiete, es ist aber kein Geheimnis, dass es dazu noch einiges zu tun gibt – wir haben zum Beispiel gemeinsam mit verschiedenen Naturschutzorganisationen gefordert, das Gottesackerplateau am Hohen Ifen nachzunominieren (Brief vom 25. 4. 2012, pdf,  422 kB) und das Gebiet der Bregenzerachschlucht nach oben auszuweiten (Brief vom 15.12. 2011, pdf, 466 kB).

Im Vorjahr hat der Umweltdachverband eine umfangreiche Dokumentation mit allen fehlenden Gebieten und der Forderung nach Nominierung an die EU-Kommission geschickt. Die Reaktion darauf haben wir gerade bekommen: die Kommission nimmt diese Kritik ernst und fordert Erklärungen von Österreich.

Gleich am Anfang werden die beiden Vorarlberger Gebiete erwähnt:

„Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Kommission eine Reihe von Einzelbeschwerden erhalten, in denen die Nominierung zusätzlicher bzw. die Erweiterung bestehender FFH-Gebiete in Österreich gefordert wird. Beispielhaft seien hier nur Einzelforderungen jüngeren Datums zur FFH-Gebietsnachnominierung der Isel und ihrer Nebenbäche in Osttirol, des Hohen Ifen in Vorarlberg, der Borstgrasrasen des Freiwaldes (Böhmische Masse) sowie die Forderung zur Erweiterung des bestehenden FFH-Gebietes Bregenzerachschlucht in Vorarlberg genannt.“