Die Landesregierung hat vor kurzem festgestellt, dass für die Kapazitätserweiterung der Shredderanlage der Firma Loacker keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei.
Gegen diese Entscheidung haben wir Berufung eingelegt. Dabei geht es noch gar nicht um die Frage, ob so eine Anlage umweltverträglich ist oder nicht, sondern nur darum, ob nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Größe dafür hat die Anlage auf jeden Fall. Die Frage ist jetzt nur, ob eine Ausnahmebestimmung für Anlagen mit „mechanischer Sortierung“ greift. Die Behörde bejaht das, wir meinen: Nein. In diesem Fall ist die Zerkleinerung, also das Shreddern, mindestens so wichtig wie die Sortierung.
Für ganz Interessierte: Links zum Bescheid (pdf,59 kB) und zur Berufung (pdf, 168 kB)