Plakatfreier Wahlkampf? Super Idee!

wahlplakat_dornbirn

Wahlkampf Dornbirn 2013 – (C) Eva Häfele

Gerade in den Schlagzeilen:
„FPÖ fordert plakatfreien Wahlkampf“. Die Opposition würde dem zustimmen, die ÖVP sei allenfalls für einige Einschränkungen.

Parteipolitische Wertungen würden wir hier natürlich nie abgeben (und private Meinungen sind vorhanden, aber privat). Aber diese Idee verdient jedenfalls Unterstützung.
Wahlplakate sind ja wahrlich keine Verschönerung der Landschaft, und wir haben schon oft beklagt, dass sich die Parteien hier selber eine Ausnahme im Naturschutzgesetz genehmigt haben:

In § 33 Abs 4 steht nämlich:

„Keiner Bewilligung bedürfen weiters die Errichtung und Änderung von
a)  …
b) Anlagen für Plakate, die Wählergruppen anbringen, welche sich an der Wahlwerbung beteiligen (Parteien), innerhalb von sechs Wochen vor Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, vor der Wahl des Bundespräsidenten und vor Volksabstimmungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Vorschriften. Solche Anlagen sind spätestens zwei Wochen nach der Wahl bzw. Volksabstimmung zu entfernen.“

So ein Gesetz könnte man jederzeit ändern, wenn der politische Wille da wäre, und freiwillig verzichten darf man sowieso, also steht dem Schutz der Landschaft theoretisch nichts mehr im Weg.
Und die zwei Wochen nach der Wahl sind übrigens auch bald um, nur falls noch nicht überall aufgeräumt sein sollte …