Leine ist Leine. Oder doch nicht?

hundWie gesagt: In Naturschutzgebieten gibt es klare Regelungen, wo Hunde nicht frei laufen dürfen. (Karte). „Nicht frei laufen“ heißt: Der Hund muss an die Leine, und zwar an eine richtige Leine. Punkt.
Klingt eigentlich ganz klar und logisch. Es gibt aber ein Problem: Dornbirn und andere Gemeinden haben eigene Verordnungen über das Halten von Hunden. In diesen kommt die Formulierung „nicht frei laufen lassen“ auch vor. Dort wird das aber teilweise so interpretiert, dass eine „virtuelle Leine“ genügt, das heißt, dass der Besitzer den Hund unter Kontrolle hat, und ihn jederzeit zurückrufen kann. Ob das sinnvoll ist, kann und muss ich nicht beurteilen.

Eines ist aber ganz klar: In Naturschutzgebieten gelten die Naturschutzverordnungen. Dort kann auch ein Hund, der ahnungslos in die Nähe eines Vogels kommt, sehr viel Schaden anrichten. Deshalb gibt es dort auch keine „virtuelle Leine“. Unsere Verordnungen sind viel älter als dieser Begriff, und dort war immer klar: Leine ist Leine, und zwar richtige, physische Leine.

Natürlich ist es für normale Menschen schwer verständlich, wenn dieselbe Formulierung auf zwei unterschiedliche Arten ausgelegt wird. Tut mir auch leid. Ich kann aber nichts dafür, und mir ist es wichtig, klarzustellen, welche Regeln in den wertvollsten Naturgebieten gelten.

Hunde im Schutzgebiet

In Dornbirn ist gerade wieder einmal die Debatte über Leinenpflicht für Hunde aufgelebt, manche Hundebesitzer fühlen sich offenbar durch zu viele Vorschriften eingeengt und durch Kontrollen schikaniert.

Brachvogel - Foto: Sonja Loner

Für Wiesenbrüter wie den Brachvogel sind freilaufende Hunde ein großes Problem – Foto: Sonja Loner

Wichtig ist dabei, zu wissen, dass es hier nicht nur um die Vorschriften der Gemeinden geht, die zB für Hundekot und den Schutz der anderen Bürger zuständig sind, sondern auch um Naturschutz. Und gerade in den Riedgebieten kommen seltene und sehr gefährdete Vogelarten vor, die auf dem Boden brüten, und daher gegen Störungen sehr empfindlich sind. Selbst wenn ein Hund nur an einem Nest herumschnuppert, kann das schon genügen, dass zB die alten Vögel vertrieben werden, die Eier auskühlen und keine Jungen überleben. Und auch der bravste Hund hat noch einen natürlichen Jagdtrieb, den man nicht immer unterdrücken kann.

Nach unserer Erfahrung haben die meisten Hundebesitzer dafür Verständnis, und sind bereit, sich an Vorschriften zu halten – wenn man ihnen den Sinn dahinter erklärt, und wenn sie überhaupt wissen, was wo erlaubt ist.

Leinenpflicht_Unteres_Rheintal

Schutzgebiete im Unteren Rheintal, Übersichtskarte – Klicken für größeres Bild

Als Service haben wir deshalb einmal alle Gebiete herausgesucht und dargestellt, in denen nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen Hunde an der Leine geführt werden müssen. Hier sind die Übersichtskarten zum Download: Unteres Rheintal (pdf, 3,8 MB) und Dornbirner Ried (pdf, 2,9 MB).

Zusätzlich gibt es Bestimmungen der Gemeinden über die Hundehaltung, in Dornbirn etwa eine Verordnung von 2009 (pdf, 9 kB), wo noch weitere Vorschriften stehen, etwa, dass Hunde auf Spielplätzen nicht frei laufen dürfen (Erläuterungen dazu).

Ein Blick auf die Karte zeigt, das keineswegs „überall alles verboten“ ist, sondern nur in den wichtigsten, ökologisch sensibelsten Schutzgebieten, und dort ist es ganz wichtig, dass die Vorschriften auch eingehalten werden. Dazu ist es notwendig, ausführlich zu informieren, und natürlich auch zu kontrollieren – bei etwas gutem Willen ist hier Platz genug für alle.