Rabenvögel: Im Zweifelsfall schießen?

Rabenkrähe

Rabenkrähe (Wikimedia)

Alle drei Jahre stellt die Landwirtschaftskammer den Antrag, den Abschuss von Rabenkrähen und Elstern ausnahmsweise zuzulassen. Das ist rechtlich prinzipiell möglich, auch nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie.

Allerdings gibt es dafür ganz klare Voraussetzungen: Solche Ausnahmen sind möglich, um erhebliche Schäden abzuwehren, und zwar nur dann, wenn es dazu keine anderen Möglichkeiten gibt. Und natürlich müsste man erst einmal prüfen, ob diese Abschüsse auch etwas nützen – sonst wären sie ja von vornherein sinnlos.
Darauf habe ich – wie in den Jahren zuvor – in meiner Stellungnahme hingewiesen. Weiterlesen