Nach dem Naturschutzgesetz darf die Naturschutzanwaltschaft im Verfahren „zur Sache
und zum Ergebnis der Beweisaufnahme“ Stellung nehmen. Das heißt, wir sind immer gegen Ende am Wort, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Zum Ausbau der Freitzeitanlage am Rohrspitz haben wir vor kurzem eine Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme NSA Ausbau Rohrspitz
Trotz verschiedener Bemühungen, das Projekt verträglich zu gestalten, ist es aus unserer Sicht nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Durch das auffälligere Gebäude, die Vergrößerung des Campingplatzes und die verstärkten Aktivitäten in der gnazen Anlage werden das Landschaftsbild und die Ökologie zusätzlich gestört. Gerade weil sich am Rohrspitz schon so viel abspielt, und die Natur unter den zahlreichen Störungen leidet, müssen zusätzliche Belastungen vermieden werden. Weiterlesen