Amphibienzählung: Freiwillige gesucht

(www.froschnetz.ch)

Jährlich werden Amphibien in der Laichzeit bei der Überquerung von Straßen getötet. Um bekannte Amphibienzugstellen mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft entschärfen zu können, müssen genauere Kenntnisse über die Lage der Zugrouten an der Straße vorliegen.

Dieses Wissen wird im Rahmen einer standardisierten Zählmethode erhoben. Mit der sogenannten Zaun-Kübel-Methode werden die Amphibien an der Straße eine Laichperiode lang  (3-4 Wochen) mittels einer Barriere und Kübeln (Amphibienzaun) täglich aufgesammelt und die Anzahl und die Art (z.B. Erdkröte, Grasfrosch, Teichmolch, Wasserfrösche usw.) dokumentiert. Die Amphibien wandern im Frühjahr, je nach Einsetzen der feucht-warmen Witterung, ab (Ende Februar) März ca. 3 Wochen lang zu ihren Laichgewässern. In diesem Zeitraum muss eine Erhebungsstelle täglich zwei mal kontrolliert werden.

Für folgende Abschnitte werden Freiwillige gesucht, die sich – nach einer Einschulung in die Methode – 2019 die sebständige Betreuung einer Erhebungsstelle vorstellen können:

Dornbirn: L48 Bödelestraße (Rickatschwende)
Egg: L200 Bregenzerwaldstraße (Querung Pfisterbach)
Frastanz: L67 Roßniser Straße
Hittisau: L22 Riefensberger Straße (Hechtbrücke)
Kennelbach: L2 Langener Straße (Fluh)
Kennelbach: L2 Langener Straße (oberhalb Landesbibliothek)
Rankweil: L73 Übersaxner Straße
Riefensberg: L205 Hittisauer Straße (Parzelle Springen)
Thüringen: L54 Jagdbergstraße (Haga)
Tschagguns: L188 Silvrettastraße (zwischen Landbrücke und Tunnel)

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei

Cornelia Peter, Abt. Umwelt- und Klimaschutz, Amt der Vlbg. Landesregierung
Telefon: 05574/511-24516, cornelia.peter@vorarlberg.at

Amphibienschutz vor der Haustüre

Momentan ist es wieder soweit, die Herbstwanderung der Amphibien findet statt. Dabei wechseln die Amphibien vom Sommer- ins Winterquartier. Neben dem Straßenverkehr stellen jedoch auch in großem Maß Tiefbau-Strukturen eine tödliche Gefahr für Amphibien dar. Auf der Suche nach Verstecken gelangen Amphibien in Schächte jeglicher Art, wo sie meistens vertrocknen oder verhungern. Ebenso sind Treppenabgänge und gekippte Kellerfenster sowie Entwässerungsschächte Amphibien-Fallen. Um den vielen Gefahren für die Amphibienbestände entgegenzuwirken, kann jeder einzelne für die Artenerhaltung einen Beitrag leisten.

Vor der Haustüre gibt es viele Möglichkeiten eine amphibienfreundliche Umgebung zu schaffen:

  • Errichtung von Verstecken für Amphibien (zum Beispiel Steinhaufen, Laub- und Asthaufen, Wurzelstöcke)
  • Errichtung von potentiellen Amphibienlaichplätzen (zum Beispiel Feuchtstellen und Teiche)
  • Vermeidung von Fallen wie Rohre und Schächte (Abdeckungen mit Gitter oder Netz)
  • Treppenabgänge mit Ausstiegsmöglichkeiten für Amphibien (entweder überhöhter Rand amTreppenabgang oder Aufstiegshilfen)
  • Vorsicht beim Mähen!

Amphibientod auf Straßen

Amphibien haben international gesehen den höchsten Anteil gefährdeter Arten. In Vorarlberg bedroht sind vor allem der Laubfrosch, Gelbbauchunke, Kamm- und Teichmolch. Neue Untersuchungen haben gezeigt, dass auch die Erdkröte europaweit in ihrem Bestand stark zurückgegangen ist (Petrovan SO, Schmidt BR (2016) Volunteer Conservation Action Data Reveals Large-Scale and Long-Term Negative Population Trends ofa Widespread Amphibian, the Common Toad (Bufo bufo). PLoS ONE 11(10)). Dies muss als deutliches Warnzeichen gesehen werden. Denn wenn verbreitete Arten wie die Erdkröte rückläufig werden ist dies ein Hinweis, dass die Umweltqualität großräumig (europaweit) schlechter wird.

(www.froschnetz.ch)

Die Erdkröte fällt im Rheintal besonders oft bei ihren Laichwanderungen dem Straßenverkehr zum Opfer. Eine Erdkröte benötigt zum Überqueren einer Straße oft 15 bis 20 Minuten. Dabei werden bereits bei sehr geringen Verkehrsdichten weit über 50 % der wandernden Erdkröten getötet. Manche Gemeinden beugen dem Amphibiensterben an besonders frequentierten Straßenübergängen durch Warnschilder für die AutofahrerInnen oder auch mittels Amphibienzäunen vor. Dies ist jedoch sehr arbeits- und zeitaufwändig und wird nur von sehr wenigen Gemeinden in Vorarlberg umgesetzt. Die Anlage von fixen Straßenunterführungen für Amphibienwanderungen würde eine Durchlässigkeit zwischen Laichplatz und Sommerlebensraum zulassen.

Gemäß der Vorarlberger Naturschutz- Landschaftsentwicklungsverordnung sind nach § 8 alle Reptilien und Amphibien in Vorarlberg geschützt. Die fachlich zuständigen Landesdienststellen sind für die Überwachung der Erhaltungszustände der geschützten Tierarten und ihren Lebensräumen zuständig. Es besteht absolut die Notwendigkeit geeignete Amphibienschutzmaßnahmen zu realisieren.