Höchstgericht: UVP für Shredder nötig

Kurzmitteilung

Loacker - Luftbild (c) VOGISFür die Shredderanlage der Firma Loacker in Götzis ist nun endültig geklärt, dass eine Umweltverträglichkeittsprüfung (UVP) notwendig ist.

Nach unserer Berufung hatte der Umweltsenat ja unserer Ansicht recht gegeben, dass die Zerkleinerung in einem Shredder nicht unter den Begriff „mechanische Sortierung“ fällt, und das Vorhaben daher nicht von der UVP ausgenommen ist.Gegen diese Entscheidung hatte die Firma Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Dieser hat nunmehr den Bescheid des Umeltsenats bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.

Die Dokumente im Original: Bescheid des Landes (pdf, 63 kb) – Berufung der Naturschutzanwaltschaft (pdf, 168 kb) – Bescheid des Umweltsenats (pdf, 170 kB) – Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs  (pdf, 5.34 mb)

Götzis: Shredderanlage braucht UVP

loackerDer Umweltsenat hat entschieden, dass für die Shredder- und Sortieranlage der Firma Loacker in Götzis doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, und hat damit unserer Berufung gegen den Bescheid der Landesregierung recht gegeben.

Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob die Anlage nur der „mechanischen Sortierung“  dient, dann wäre sie nämlich von der UVP-Bestimmung ausgenommen. Die Landesregierung hatte das bejaht, nach unserer Logik ist die Zerkleinerung aber ein anderer, eigener Schritt (die Anlage zerlegt ganze Autos in faustgroße Stücke, was doch über eine reine Sortierung ziemlich hinausgeht). Das hat nunmehr der Umweltsenat als zweite Instanz auch so gesehen.

„UVP-Pflicht“ bedeutet im Übrigen keineswegs, dass ein Projekt damit verhindert wird, eher im Gegenteil: Aus der Statistik des Umweltbundesamtes geht klar hervor, dass der allergrößte Teil der UVPs positiv endet (bisher wurden nur 10 von 249 abgeschlossenen Verfahren negativ entschieden, das sind etwa 4%).