Die Variante „V wie vernünftig“ ist aus der Sicht des Naturschutzes tatsächlich genau das – nicht umsonst haben wir etwas Ähnliches seit vielen Jahren gefordert.
75% der Entlastung zu 10% der Kosten – das ist doch gar nicht schlecht.
Viel Aufregung ist ausgebrochen, seit die Grünen eine Alternative zur S18 vorgeschlagen haben. Einige meinten, das bringe doch alles nix und man habe die Lösung doch längst geprüft und verworfen, und in dem langen Planungsprozess seien nun einmal die beiden Trassenvarianten für die S18 als beste Lösung herausgekommen.
Nun haben sich wohl nicht alle Kommentatoren intensiv mit dem Thema beschäftigt, oder haben die Fakten wieder vergessen. Es ist auch schon lange her – der Prozess „Mobil im Rheintal“ wurde schon 2006 eingeleitet, das Schlussdokument dazu wurde im Oktober 2011 veröffentlicht. Ich war aber von Anfang an dabei und kann mich noch ganz gut erinnern … tatsächlich war auch in dem Verfahren nicht alles „reine Wissenschaft“.
So wurde zum Beispiel in der Mitte des Verfahrens die damalige „Alternative E“, die im Prinzip der S18 enspricht, aus fachlichen Gründen bereits ausgeschieden. Sofort fingen die politischen Räder an zu drehen, und mehrere Gemeinden setzten sich massiv dafür ein, diese Variante zurück in den Prozess zu holen.
Tatsächlich endete der Prozess dann Jahre später mit der politischen Lieblingsvariante ganz vorne. Der Vorschlag im Schlussbericht lautete wörtlich „Das Regionalforum ist mit großer Mehrheit (siehe Meinungsbild in Kap. 8.3) der Ansicht, dass unter der Voraussetzung keiner erheblichen Beeinträchtigung der Schutzgüter beim Bau und im Betrieb die Alternative Z die zugrunde gelegten Ziele besser erreicht als die Alternative CP und daher erste Priorität in der Umsetzung haben sollte.“
Dabei ist die holprige Formulierung schon ein Indiz dafür, dass dieses Ergebnis nur unter großen Mühen zustandekam. Wir haben schon damals darauf verwiesen, dass „unter der Voraussetzung keiner erheblichen Beeinträchtigung“ so etwas bedeutet wie „baden gehen und nicht nass werden“, denn dass das eine völlig irreale Voraussetzung ist, war auch schon damals klar.
(Schlussdokument zum Nachlesen, pdf, 4 MB)
Daher haben die VertreterInnen von Naturschutzinteressen schon damals eine Variante Pr (wie pragmatisch) vorgeschlagen, die eine Querung beim Bruggerloch kombiniert mit einer Verbindung im Mittleren Rheintal vorschlug. Diese Variante erreicht auf dem Papier nicht die Wirkung der großen S18-Varianten, könnte aber mit wesentlich geringeren Naturverlusten und zu einem Bruchteil der Kosten umgesetzt werden.
Im Vergleich zur „Z-Trasse“ bedeutet das ca. 75% der Wirkung zu 10% der Kosten – und einer Chance, das Vorhaben rechtlich auch durchzubringen – das ist doch wirkich nicht schlecht. Genauer habe ich das schon 2015 in einem Blogpost erklärt und auch 2016 in einer Stellungnahme zur Verordnung der S18-Trasse.
Mehr Fakten für alle die es genauer wissen wollen (wir möchten hier ja begründete Aussagen und nicht nur Behauptungen liefern …):
Verkehrswirksamkeit Variante Pr 2011 (pdf, 17 MB)
Variantenvergleich Pr – C – Z Auszug (xls, 12 kB)