Leuchten, aber richtig

Keine Frage: Licht ist wichtig. Es kommt aber immer darauf an, wo, wann und wie es eingesetzt wird. Und es fehlt offenbar noch an vielen Orten am Verständnis dafür, dass Lichtverschmutzung ein ernsthaftes Problem ist.

Europa bei Nacht (c) NASA 2015

In zwei Fällen haben Vertreter von Gemeinden kürzlich öffentlich kritisiert, dass die Beleuchtung von Radwegen vom Naturschutz eingeschränkt werden soll, nämlich an der Pipeline in Bregenz/Lochau und im Ried zwischen Altach und Mäder (ORF-Bericht).
In beiden Fällen sind die Einwände der Naturschutzbehörde keine Schikane, sondern es gibt gute Gründe, warum im Freiland möglichst wenig beleuchtet werden soll: Licht hat schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Natur, vor allem die Anlockwirkung auf Insekten, aber auch Vögel und Fledermäuse, die tödlich sein kann, es beeinflusst aber auch das Landschaftsbild und die menschliche Gesundheit.

In beiden Fällen haben die Gemeinden leider die Lampen aufgestellt bzw. bestellt, bevor sie eine Bewilligung der Naturschutzbehörde hatten. Natürlich wäre es in beiden Fällen besser gewesen, zuerst abzuklären, was möglich ist, als sich hinterher zu beschweren.

Die Renaturierung der Pipeline samt Ausbau der Geh- und Radwege wurde grundsätzlich schon 2014 bewilligt, damals wurde allerdings im Bescheid festgehalten, dass keine zusätzlichen Beleuchtungskörper geplant seien. Für die aktuellen Änderungen wurde unter anderem ein naturschutzfachliches und ein lichttechnisches Gutachten eingeholt. Beide stützen sich auf die aktuelle ÖNORM 1052, die aussagt, dass eine Beleuchtung im unbebauten Gebiet grundsätzlich nicht zulässig ist, in begründeten Fällen aber bis maximal 22:00 möglich ist.

Das Stück Radroute zwischen Altach und Mäder läuft vom Stadion weg durch einen völlig unbeleuchteten Bereich westlich der Autobahn, und entlang eines renaturierten Gewässers. Weil gerade in einer naturnahen Umgebung die negativen Auswirkungen der Beleuchtung kritisch sind, hat die BH Feldkirch nachträglich einen negativen Bescheid für diesen Abschnitt erlassen. Auch zu diesem Projekt gibt es ein lichttechnisches Gutachten, das aussagt, dass eine Beleuchtung technisch nicht notwendig sei.
Gegen diesen Bescheid haben die beiden Gemeinden Beschwerde erhoben und erreicht, dass das Landesverwaltungsgericht den Bescheid aufgehoben hat – allerdings aus formalen Gründen, weil die Begutachtung und die Begründung nicht detailliert genug seien. Die BH muss daher einen ausführlicheren neuen Bescheid machen. Aus unserer Sicht ist eine Versagung aber immer noch gerechtfertigt.

Eine Beleuchtung von Radwegen ist grundsätzlich nicht verpflichtend, uns sind auch keine Statistiken bekannt, nach denen unbeleuchtete Radwege grundsätzlich gefährlicher wären. Das Argument mit der „Sicherheit“ stützt sich meistens auf ein subjektives Gefühl (das angeblich besonders Frauen im Dunkeln haben – wir in der NSA können das allerdings nicht bestätigen). Und bekanntlich müssen Fahrräder ja immer eine ausreichende Beleuchtung haben, wenn sie bei Dunkelheit verwendet werden (Fahrradverordnung).

In Oberösterreich ist übrigens gerade ein Gesetz in Ausarbeitung, das auf der ÖNORM 1052 aufbaut und für verträglichere Beleuchtung sorgen soll: Pressaussendung des Landes

Mehr Info:

Das Wissenschaftsmagazin Science hat im Juni eine ganze Sondernummer zum Thema „Lichtverschmutzung“ herausgebracht

Die Initiative „Helle Not“ aus Tirol hat eine Reihe von Projekten und Informationen zum Thema Lichtverschmutzung

„Besseres Licht“, eine Broschüre des Landes Oberösterreich

„Österreichischer Leitfaden Außenbeleuchtung“

Positionspapiere der Tiroler Umweltanwaltschaft: Kunstlicht in der Nacht

 

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