Gläserner Rüfikopf ?

Bild: Kitzmüller-Architektur
Mehr Bilder und Informationen auf der Homepage der Planer: www.kitzmueller-architektur.at

Für die Rüfikopf-Seilbahn in Lech ist ein neues Gebäude bei der Bergstation geplant, das auch ein Panorama-Restaurant und einen „Skywalk“ enthält.

Wir lehnen das Projekt in dieser Form ab, da die neue Bergstation der Rüfikopf-Seilbahn I an einem extrem exponierten Standort im alpinen Gelände gebaut werden soll.

Bestehende Situation am Rüfikopf in Lech mit den Bergstationen Rüfikopf I (links) und Rüfikopf II (rechts). Foto: Naturschutzanwaltschaft

Bestehende Situation am Rüfikopf in Lech mit den Bergstationen Rüfikopf I (links) und Rüfikopf II (rechts).
Foto: Naturschutzanwaltschaft

Der Neubau wird durch seine auffällige Form im Landschaftsbild störend wirken und die Reflexion des Glasbaus wird weithin sichtbar sein. Durch die abendliche Beleuchtung von Bergrestaurant und „Skywalk“ an der markanten, sensiblen Felskante wird die Auffälligkeit besonders im Dunkeln verstärkt. Eine derartige Inszenierung der alpinen Landschaft ist unnötig. Es handelt sich bei der Errichtung von „Erlebnisinfrastruktur“ um das übliche Wettrüsten in Skigebieten.

Außerdem besteht ein erhebliches Risiko, dass Vögel an den großen Glasflächen anprallen und getötet werden. Obwohl auf die Problematik schon bei der Vorprüfung 2012 hingewiesen wurde, wurden von der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Ortsaugescheinverhandlung keine Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Auffällig und unüblich ist, dass das Land einen privaten Sachverständigen beauftragt hat, obwohl bereits ein Gutachter des Landes befasst war. Dieser hatte das Projekt allerdings negativ beurteilt. Der Privatgutachter hingegen beurteilt in seinem weitgehend positiven Gutachten vor allem die baukünstlerische Qualität des Projektes, nicht aber dessen Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Golfplatz Lech: Wirtschaft wichtiger als Natur?

golfprojektGerade haben wir die Entscheidung des Umweltsenats bekommen: Unsere Berufung gegen den positiven UVP-Bescheid der Landesregierung über den Golfplatz Lech wurde abgewiesen – damit hat der Projektwerber in zweiter Instanz Recht bekommen und die Wirtschaft (wieder einmal…) gegen die Umwelt gewonnen. Nun könnten wir noch Beschwerde an das Höchstgericht erheben – das werden wir uns ernsthaft überlegen. Nach unserer Ansicht wurde zuwenig berücksichtigt, dass der Standort im Zugertal für einen Golfplatz nicht gut geeignet ist, und daher die wirtschaftlichen Vorteile relativ unsicher sind, und daher nicht ohne weiteres gegen die Eingriffe in die Natur aufgerechnet werden können (Stellungnahme).

Dabei war das unabhängige Gutachten des ÖIR, das vom Umweltsenat in Auftrag gegeben wurde, durchaus differenziert: Die Voraussetzungen für die Errichtung seien „verhältnismäßig günstig“, unter bestimmten Annahmen könnten durch den Golfplatz 3.500 bis 9.500 zusätzliche Nächtigungen zustande kommen, dadurch würde die Wertschöpfung steigen und würden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Es könnten also möglicherweise wirtschaftliche Vorteile entstehen, und das reicht als öffentliches Interesse, um eine Bewilligung zu rechtfertigen. Schade – die Nachteile für die Natur werden nämlich konkret sein, und auf jeden Fall eintreten.

Zugertal

Zugertal im Mai 2013 – der geplante Standort ist unterhalb der Straße und am Hang gegenüber

Götzis: Shredderanlage braucht UVP

loackerDer Umweltsenat hat entschieden, dass für die Shredder- und Sortieranlage der Firma Loacker in Götzis doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, und hat damit unserer Berufung gegen den Bescheid der Landesregierung recht gegeben.

Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob die Anlage nur der „mechanischen Sortierung“  dient, dann wäre sie nämlich von der UVP-Bestimmung ausgenommen. Die Landesregierung hatte das bejaht, nach unserer Logik ist die Zerkleinerung aber ein anderer, eigener Schritt (die Anlage zerlegt ganze Autos in faustgroße Stücke, was doch über eine reine Sortierung ziemlich hinausgeht). Das hat nunmehr der Umweltsenat als zweite Instanz auch so gesehen.

„UVP-Pflicht“ bedeutet im Übrigen keineswegs, dass ein Projekt damit verhindert wird, eher im Gegenteil: Aus der Statistik des Umweltbundesamtes geht klar hervor, dass der allergrößte Teil der UVPs positiv endet (bisher wurden nur 10 von 249 abgeschlossenen Verfahren negativ entschieden, das sind etwa 4%).

Katharina Lins als Naturschutzanwältin neu gewählt

Katharina Lins wurde als Naturschutzanwältin für Vorarlberg wieder gewählt.

Katharina Lins wurde als Naturschutzanwältin für Vorarlberg wieder gewählt.

Die Vertreter der Vorarlberger Naturschutzorganisationen haben gestern in der inatura Dornbirn die Naturschutzanwältin für Vorarlberg gewählt.

DI Katharina Lins wurde von den anwesenden Vertretern der Naturschutzorganisationen einstimmig als Naturschutzanwältin wieder gewählt.

Die bestätigte Naturschutzanwältin, Katharina Lins, mit Stellvertreterin Anna Pichler und Vertretern der Naturschutzorganisationen.

Die bestätigte Naturschutzanwältin, Katharina Lins, mit Stellvertreterin Anna Pichler und Vertretern der Naturschutzorganisationen.

Somit wird Katharina Lins am 1. Mai ihre bereits 5. Amtsperiode in Angriff nehmen.

Nur in Vorarlberg werden der Naturschutzanwalt und sein Stellvertreter von Naturschutzorganisationen gewählt, in den anderen Bundesländern werden die Umweltanwälte jeweils von der Landesregierung bestellt. Die Wahl erfolgt alle 4 Jahre.

Shredderanlage: Berufung für UVP-Pflicht

Die Landesregierung hat vor kurzem festgestellt, dass für die Kapazitätserweiterung der Shredderanlage der Firma Loacker keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei.

Gegen diese Entscheidung haben wir Berufung eingelegt. Dabei geht es noch gar nicht um die Frage, ob so eine Anlage umweltverträglich ist oder nicht, sondern nur darum, ob nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Größe dafür hat die Anlage auf jeden Fall. Die Frage ist jetzt nur, ob eine Ausnahmebestimmung  für Anlagen mit „mechanischer Sortierung“ greift. Die Behörde bejaht das, wir meinen: Nein. In diesem Fall ist die Zerkleinerung, also das Shreddern, mindestens so wichtig wie die Sortierung.

Für ganz Interessierte: Links zum Bescheid (pdf,59 kB) und zur Berufung (pdf, 168 kB)

Natura 2000 – fehlende Gebiete

Hoher Ifen im Winter

Hoher Ifen im Winter – Foto: Landschaftsschutz Kleinwalsertal

Vorarlberg hat zwar viele schöne Natura 2000-Gebiete, es ist aber kein Geheimnis, dass es dazu noch einiges zu tun gibt – wir haben zum Beispiel gemeinsam mit verschiedenen Naturschutzorganisationen gefordert, das Gottesackerplateau am Hohen Ifen nachzunominieren (Brief vom 25. 4. 2012, pdf,  422 kB) und das Gebiet der Bregenzerachschlucht nach oben auszuweiten (Brief vom 15.12. 2011, pdf, 466 kB).

Im Vorjahr hat der Umweltdachverband eine umfangreiche Dokumentation mit allen fehlenden Gebieten und der Forderung nach Nominierung an die EU-Kommission geschickt. Die Reaktion darauf haben wir gerade bekommen: die Kommission nimmt diese Kritik ernst und fordert Erklärungen von Österreich.

Gleich am Anfang werden die beiden Vorarlberger Gebiete erwähnt:

„Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Kommission eine Reihe von Einzelbeschwerden erhalten, in denen die Nominierung zusätzlicher bzw. die Erweiterung bestehender FFH-Gebiete in Österreich gefordert wird. Beispielhaft seien hier nur Einzelforderungen jüngeren Datums zur FFH-Gebietsnachnominierung der Isel und ihrer Nebenbäche in Osttirol, des Hohen Ifen in Vorarlberg, der Borstgrasrasen des Freiwaldes (Böhmische Masse) sowie die Forderung zur Erweiterung des bestehenden FFH-Gebietes Bregenzerachschlucht in Vorarlberg genannt.“