Hunde im Schutzgebiet

In Dornbirn ist gerade wieder einmal die Debatte über Leinenpflicht für Hunde aufgelebt, manche Hundebesitzer fühlen sich offenbar durch zu viele Vorschriften eingeengt und durch Kontrollen schikaniert.

Brachvogel - Foto: Sonja Loner

Für Wiesenbrüter wie den Brachvogel sind freilaufende Hunde ein großes Problem – Foto: Sonja Loner

Wichtig ist dabei, zu wissen, dass es hier nicht nur um die Vorschriften der Gemeinden geht, die zB für Hundekot und den Schutz der anderen Bürger zuständig sind, sondern auch um Naturschutz. Und gerade in den Riedgebieten kommen seltene und sehr gefährdete Vogelarten vor, die auf dem Boden brüten, und daher gegen Störungen sehr empfindlich sind. Selbst wenn ein Hund nur an einem Nest herumschnuppert, kann das schon genügen, dass zB die alten Vögel vertrieben werden, die Eier auskühlen und keine Jungen überleben. Und auch der bravste Hund hat noch einen natürlichen Jagdtrieb, den man nicht immer unterdrücken kann.

Nach unserer Erfahrung haben die meisten Hundebesitzer dafür Verständnis, und sind bereit, sich an Vorschriften zu halten – wenn man ihnen den Sinn dahinter erklärt, und wenn sie überhaupt wissen, was wo erlaubt ist.

Leinenpflicht_Unteres_Rheintal

Schutzgebiete im Unteren Rheintal, Übersichtskarte – Klicken für größeres Bild

Als Service haben wir deshalb einmal alle Gebiete herausgesucht und dargestellt, in denen nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen Hunde an der Leine geführt werden müssen. Hier sind die Übersichtskarten zum Download: Unteres Rheintal (pdf, 3,8 MB) und Dornbirner Ried (pdf, 2,9 MB).

Zusätzlich gibt es Bestimmungen der Gemeinden über die Hundehaltung, in Dornbirn etwa eine Verordnung von 2009 (pdf, 9 kB), wo noch weitere Vorschriften stehen, etwa, dass Hunde auf Spielplätzen nicht frei laufen dürfen (Erläuterungen dazu).

Ein Blick auf die Karte zeigt, das keineswegs „überall alles verboten“ ist, sondern nur in den wichtigsten, ökologisch sensibelsten Schutzgebieten, und dort ist es ganz wichtig, dass die Vorschriften auch eingehalten werden. Dazu ist es notwendig, ausführlich zu informieren, und natürlich auch zu kontrollieren – bei etwas gutem Willen ist hier Platz genug für alle.

Aludose schlägt Augehölz

Vor kurzem habe ich bei der Grenze zwischen Ludesch und Nüziders vorbeigeschaut, und habe mir die Rodung eines Gehölzstreifens für die Firma Rauch angesehen. Nicht schön, wie das momentan aussieht, aber alles ganz legal:

Rodung Rexam Die BH Bludenz hat die Rodung des Gehölzstreifens  und die Umlegung des Mühlbaches für die Betriebserweiterung bewilligt. Und das, obwohl sich die Sachverständigen für Naturschutz und Forstwirtschaft ganz klar dagegen ausgesprochen haben – es war zwar nur ein schmaler Streifen, aber ein wertvoller und attraktiver Bestand von teilweise sehr alten Bäumen.

Wie meistens in solchen Fällen, war eine solche Bewilligung über eine Interessensabwägung möglich. Diese Abwägung ist ein Kernstück des Weiterlesen

Gemischtes Paket für Radfahrer

Verkehrszeichen - Radweg ohne BenützungspflichtDer Nationalrat hat also in der letzten Sitzung das „Radler-Paket“ beschlossen. Das meiste in diesem Päckchen ist für Radler durchaus erfreulich. Zum Beispiel „Begegnungszonen “ für gleichberechtigten Verkehr und endlich auch Radwege ohne Benützungspflicht – die hat mich schon lange geärgert, vor allem wenn die beschilderten Radwege nicht wirklich zumutbar sind.begegnungszone

Etwas unnötig dagegen scheint mir das Verbot des Handytelefonierens. In erster Linie gefährdet ein telefonierender Radler sich selber, und die größte Gefahr ist sicher, dass einem das geliebte Telefon aus der Hand fällt, und dann straft man sich eh selber …

In der Zwischenzeit sind wir schon froh, wenn wir nicht von ungestraft telefonierenden Autofahrern gerammt werden (von den Busfahrern gar nicht zu reden …).

SMS auf dem Rad - auf dem Eisplatz

Jugendlich unbekümmert in Kopenhagen – Foto: www.copenhagenize.com/