Vom 18.-26. Mai findet österreichweit die Woche der Artenvielfalt statt. Der Naturschutzbund und das Lebensministerium sowie verschiedene andere Vereine und Organisationen machen die unglaubliche Artenvielfalt in Österreich mittels zahlreicher Veranstaltungen erlebbar. Das Programm für Vorarlberg gibts hier.
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Katharina Lins als Naturschutzanwältin neu gewählt
Die Vertreter der Vorarlberger Naturschutzorganisationen haben gestern in der inatura Dornbirn die Naturschutzanwältin für Vorarlberg gewählt.
DI Katharina Lins wurde von den anwesenden Vertretern der Naturschutzorganisationen einstimmig als Naturschutzanwältin wieder gewählt.
Somit wird Katharina Lins am 1. Mai ihre bereits 5. Amtsperiode in Angriff nehmen.
Nur in Vorarlberg werden der Naturschutzanwalt und sein Stellvertreter von Naturschutzorganisationen gewählt, in den anderen Bundesländern werden die Umweltanwälte jeweils von der Landesregierung bestellt. Die Wahl erfolgt alle 4 Jahre.
Heliskiing: Nein, danke!
Seit vielen Jahren sprechen sich die Vorarlberger Naturschutzorganisationen einstimmig gegen die Bewilligung des Heliskiings am Arlberg aus, zuletzt im Frühjar 2012. Schließlich spricht vieles dagegen, vor allem die Beunruhigung für die Natur, aber auch die Lärmbelästigung für Einheimische und erholungssuchende Touristen.
Regelmäßig wurde das von der Landesregierung trotzdem bewilligt.
Überraschend und erfreulich fanden wir daher nun die Aussage von LR Rüdisser in der heutigen Zeitung, dass ihm ein generelles Heliskiing-Verbot „am liebsten“ wäre – da er der zuständige Landesrat ist, kann das ja nicht schwer zu erreichen sein. Noch 2012 meinte er, dass die öffentlichen Interessen für eine solche Bewilligung überwiegen würden.
Schreiben der Naturschutzorganisationen zum Heliskiing 2012
Anwort von LR Rüdisser zum Heliskiing 2012
Nun ist die Diskussion ja wiederaufgelebt, weil offenbar im Montafon schon länger der Wunsch besteht, auch solche Flüge anzubieten, und sich Landeshauptmann Wallner klar dagegen ausgesprochen hat. Dass sich die Touristiker dort gegenüber dem Arlberg ungleich behandelt fühlen, ist durchaus verständlich – am besten würde man diese Wettbewerbsverzerrung bereinigen, indem man im ganzen Land keine Außenlandungen mehr bewilligt.
Schließlich ist nicht einzusehen, warum das kleine Vorarlberg das einzige Land in Österreich sein muss, wo so etwas noch genehmigt wird.
Naturschutzmanager gesucht
Der neu gegründete „Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder“ sucht eine Person zur Betreuung der Natura2000-Gebiete „Verwall“ und „Bergwälder Klostertal“.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem Information und Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung und Kontrolle – eine anspruchsvolle und bestimmt spannende Aufgabe.
Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 19. April, die Stellenausschreibung kann hier heruntergeladen werden.
Beide Gebiete wurden als Vogelschutzgebiete nach der EU-Richtlinie nominiert, auf der Homepage des Landes stehen die Gebietsbeschreibungen: Verwall – Bergwälder Klostertal.
Für den Verwall wurde 2007 eine eigene Verordnung erlassen. Davor fand ein Mediationsverfahren mit Vertretern aller beteiligten Interessen statt – das war das erste Mal, dass ein solches Verfahren für ein neues Schutzgebiet durchgeführt wurde.
Leine ist Leine. Oder doch nicht?
Wie gesagt: In Naturschutzgebieten gibt es klare Regelungen, wo Hunde nicht frei laufen dürfen. (Karte). „Nicht frei laufen“ heißt: Der Hund muss an die Leine, und zwar an eine richtige Leine. Punkt.
Klingt eigentlich ganz klar und logisch. Es gibt aber ein Problem: Dornbirn und andere Gemeinden haben eigene Verordnungen über das Halten von Hunden. In diesen kommt die Formulierung „nicht frei laufen lassen“ auch vor. Dort wird das aber teilweise so interpretiert, dass eine „virtuelle Leine“ genügt, das heißt, dass der Besitzer den Hund unter Kontrolle hat, und ihn jederzeit zurückrufen kann. Ob das sinnvoll ist, kann und muss ich nicht beurteilen.
Eines ist aber ganz klar: In Naturschutzgebieten gelten die Naturschutzverordnungen. Dort kann auch ein Hund, der ahnungslos in die Nähe eines Vogels kommt, sehr viel Schaden anrichten. Deshalb gibt es dort auch keine „virtuelle Leine“. Unsere Verordnungen sind viel älter als dieser Begriff, und dort war immer klar: Leine ist Leine, und zwar richtige, physische Leine.
Natürlich ist es für normale Menschen schwer verständlich, wenn dieselbe Formulierung auf zwei unterschiedliche Arten ausgelegt wird. Tut mir auch leid. Ich kann aber nichts dafür, und mir ist es wichtig, klarzustellen, welche Regeln in den wertvollsten Naturgebieten gelten.
Hunde im Schutzgebiet
In Dornbirn ist gerade wieder einmal die Debatte über Leinenpflicht für Hunde aufgelebt, manche Hundebesitzer fühlen sich offenbar durch zu viele Vorschriften eingeengt und durch Kontrollen schikaniert.
Wichtig ist dabei, zu wissen, dass es hier nicht nur um die Vorschriften der Gemeinden geht, die zB für Hundekot und den Schutz der anderen Bürger zuständig sind, sondern auch um Naturschutz. Und gerade in den Riedgebieten kommen seltene und sehr gefährdete Vogelarten vor, die auf dem Boden brüten, und daher gegen Störungen sehr empfindlich sind. Selbst wenn ein Hund nur an einem Nest herumschnuppert, kann das schon genügen, dass zB die alten Vögel vertrieben werden, die Eier auskühlen und keine Jungen überleben. Und auch der bravste Hund hat noch einen natürlichen Jagdtrieb, den man nicht immer unterdrücken kann.
Nach unserer Erfahrung haben die meisten Hundebesitzer dafür Verständnis, und sind bereit, sich an Vorschriften zu halten – wenn man ihnen den Sinn dahinter erklärt, und wenn sie überhaupt wissen, was wo erlaubt ist.
Als Service haben wir deshalb einmal alle Gebiete herausgesucht und dargestellt, in denen nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen Hunde an der Leine geführt werden müssen. Hier sind die Übersichtskarten zum Download: Unteres Rheintal (pdf, 3,8 MB) und Dornbirner Ried (pdf, 2,9 MB).
Zusätzlich gibt es Bestimmungen der Gemeinden über die Hundehaltung, in Dornbirn etwa eine Verordnung von 2009 (pdf, 9 kB), wo noch weitere Vorschriften stehen, etwa, dass Hunde auf Spielplätzen nicht frei laufen dürfen (Erläuterungen dazu).
Ein Blick auf die Karte zeigt, das keineswegs „überall alles verboten“ ist, sondern nur in den wichtigsten, ökologisch sensibelsten Schutzgebieten, und dort ist es ganz wichtig, dass die Vorschriften auch eingehalten werden. Dazu ist es notwendig, ausführlich zu informieren, und natürlich auch zu kontrollieren – bei etwas gutem Willen ist hier Platz genug für alle.
Aludose schlägt Augehölz
Vor kurzem habe ich bei der Grenze zwischen Ludesch und Nüziders vorbeigeschaut, und habe mir die Rodung eines Gehölzstreifens für die Firma Rauch angesehen. Nicht schön, wie das momentan aussieht, aber alles ganz legal:
Die BH Bludenz hat die Rodung des Gehölzstreifens und die Umlegung des Mühlbaches für die Betriebserweiterung bewilligt. Und das, obwohl sich die Sachverständigen für Naturschutz und Forstwirtschaft ganz klar dagegen ausgesprochen haben – es war zwar nur ein schmaler Streifen, aber ein wertvoller und attraktiver Bestand von teilweise sehr alten Bäumen.
Wie meistens in solchen Fällen, war eine solche Bewilligung über eine Interessensabwägung möglich. Diese Abwägung ist ein Kernstück des Weiterlesen
Gemischtes Paket für Radfahrer
Der Nationalrat hat also in der letzten Sitzung das „Radler-Paket“ beschlossen. Das meiste in diesem Päckchen ist für Radler durchaus erfreulich. Zum Beispiel „Begegnungszonen “ für gleichberechtigten Verkehr und endlich auch Radwege ohne Benützungspflicht – die hat mich schon lange geärgert, vor allem wenn die beschilderten Radwege nicht wirklich zumutbar sind.
Etwas unnötig dagegen scheint mir das Verbot des Handytelefonierens. In erster Linie gefährdet ein telefonierender Radler sich selber, und die größte Gefahr ist sicher, dass einem das geliebte Telefon aus der Hand fällt, und dann straft man sich eh selber …
In der Zwischenzeit sind wir schon froh, wenn wir nicht von ungestraft telefonierenden Autofahrern gerammt werden (von den Busfahrern gar nicht zu reden …).