Gläserner Rüfikopf ?

Bild: Kitzmüller-Architektur
Mehr Bilder und Informationen auf der Homepage der Planer: www.kitzmueller-architektur.at

Für die Rüfikopf-Seilbahn in Lech ist ein neues Gebäude bei der Bergstation geplant, das auch ein Panorama-Restaurant und einen „Skywalk“ enthält.

Wir lehnen das Projekt in dieser Form ab, da die neue Bergstation der Rüfikopf-Seilbahn I an einem extrem exponierten Standort im alpinen Gelände gebaut werden soll.

Bestehende Situation am Rüfikopf in Lech mit den Bergstationen Rüfikopf I (links) und Rüfikopf II (rechts). Foto: Naturschutzanwaltschaft

Bestehende Situation am Rüfikopf in Lech mit den Bergstationen Rüfikopf I (links) und Rüfikopf II (rechts).
Foto: Naturschutzanwaltschaft

Der Neubau wird durch seine auffällige Form im Landschaftsbild störend wirken und die Reflexion des Glasbaus wird weithin sichtbar sein. Durch die abendliche Beleuchtung von Bergrestaurant und „Skywalk“ an der markanten, sensiblen Felskante wird die Auffälligkeit besonders im Dunkeln verstärkt. Eine derartige Inszenierung der alpinen Landschaft ist unnötig. Es handelt sich bei der Errichtung von „Erlebnisinfrastruktur“ um das übliche Wettrüsten in Skigebieten.

Außerdem besteht ein erhebliches Risiko, dass Vögel an den großen Glasflächen anprallen und getötet werden. Obwohl auf die Problematik schon bei der Vorprüfung 2012 hingewiesen wurde, wurden von der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Ortsaugescheinverhandlung keine Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Auffällig und unüblich ist, dass das Land einen privaten Sachverständigen beauftragt hat, obwohl bereits ein Gutachter des Landes befasst war. Dieser hatte das Projekt allerdings negativ beurteilt. Der Privatgutachter hingegen beurteilt in seinem weitgehend positiven Gutachten vor allem die baukünstlerische Qualität des Projektes, nicht aber dessen Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Golfplatz Lech: Wirtschaft wichtiger als Natur?

golfprojektGerade haben wir die Entscheidung des Umweltsenats bekommen: Unsere Berufung gegen den positiven UVP-Bescheid der Landesregierung über den Golfplatz Lech wurde abgewiesen – damit hat der Projektwerber in zweiter Instanz Recht bekommen und die Wirtschaft (wieder einmal…) gegen die Umwelt gewonnen. Nun könnten wir noch Beschwerde an das Höchstgericht erheben – das werden wir uns ernsthaft überlegen. Nach unserer Ansicht wurde zuwenig berücksichtigt, dass der Standort im Zugertal für einen Golfplatz nicht gut geeignet ist, und daher die wirtschaftlichen Vorteile relativ unsicher sind, und daher nicht ohne weiteres gegen die Eingriffe in die Natur aufgerechnet werden können (Stellungnahme).

Dabei war das unabhängige Gutachten des ÖIR, das vom Umweltsenat in Auftrag gegeben wurde, durchaus differenziert: Die Voraussetzungen für die Errichtung seien „verhältnismäßig günstig“, unter bestimmten Annahmen könnten durch den Golfplatz 3.500 bis 9.500 zusätzliche Nächtigungen zustande kommen, dadurch würde die Wertschöpfung steigen und würden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Es könnten also möglicherweise wirtschaftliche Vorteile entstehen, und das reicht als öffentliches Interesse, um eine Bewilligung zu rechtfertigen. Schade – die Nachteile für die Natur werden nämlich konkret sein, und auf jeden Fall eintreten.

Zugertal

Zugertal im Mai 2013 – der geplante Standort ist unterhalb der Straße und am Hang gegenüber

Natur pur? Nicht ganz …

Bregenzerachschlucht

An einigen Stellen und mit dem richtigen Blickwinkel kann man an der Bregenzerach noch den Eindruck unberührter Natur bekommen. Allerdings muss man die Perspektive sorgfältig wählen – schließlich waren wir nicht auf einem Naturtrip, sondern auf der Baustelle des Radweges durch die obere Bregenzerachschlucht.

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Gedanken zum Hochwasserschutz

Immer wieder geben wir Stellungnahmen zu verschiedenen Hochwasserschutzprojekten ab. Die Naturschutzanwaltschaft akzeptiert das Interesse an der Sicherheit vor Hochwasser – aber nicht zu jedem Preis. Immer wieder zieht dabei die Natur den Kürzeren: die stärkere Verbauung der Gewässer resultiert in einer Verschlechterung der Morphologie, Durchgängigkeit des Gewässers, etc.
Manchmal werden diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichsmaßnahmen aufgewogen, wie z.B. die Öffnung eines verrohrten Gerinnes.
Oft stellen Privatpersonen, Gemeinden oder das öffenltiche Wassergut dafür Flächen zur Verfügung. Weiterlesen

Plakatfreier Wahlkampf? Super Idee!

wahlplakat_dornbirn

Wahlkampf Dornbirn 2013 – (C) Eva Häfele

Gerade in den Schlagzeilen:
„FPÖ fordert plakatfreien Wahlkampf“. Die Opposition würde dem zustimmen, die ÖVP sei allenfalls für einige Einschränkungen.

Parteipolitische Wertungen würden wir hier natürlich nie abgeben (und private Meinungen sind vorhanden, aber privat). Aber diese Idee verdient jedenfalls Unterstützung.
Wahlplakate sind ja wahrlich keine Verschönerung der Landschaft, und wir haben schon oft beklagt, dass sich die Parteien hier selber eine Ausnahme im Naturschutzgesetz genehmigt haben:

In § 33 Abs 4 steht nämlich:

„Keiner Bewilligung bedürfen weiters die Errichtung und Änderung von
a)  …
b) Anlagen für Plakate, die Wählergruppen anbringen, welche sich an der Wahlwerbung beteiligen (Parteien), innerhalb von sechs Wochen vor Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, vor der Wahl des Bundespräsidenten und vor Volksabstimmungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Vorschriften. Solche Anlagen sind spätestens zwei Wochen nach der Wahl bzw. Volksabstimmung zu entfernen.“

So ein Gesetz könnte man jederzeit ändern, wenn der politische Wille da wäre, und freiwillig verzichten darf man sowieso, also steht dem Schutz der Landschaft theoretisch nichts mehr im Weg.
Und die zwei Wochen nach der Wahl sind übrigens auch bald um, nur falls noch nicht überall aufgeräumt sein sollte …

UVP Stadttunnel Feldkirch

IMG_3944Die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den „Stadttunnel Feldkirch“ sind gestern abend bei uns eingetroffen – 31 Ordner, sauber verpackt in drei Kisten.
Jetzt fragt sich nur noch, wo wir die unterbringen. Und woher wir die Zeit nehmen, das alles gründlich zu studieren. Und ob die Kisten als Sitzgelegenheit stabil genug sind.

Im Ernst: Das scheint noch eine ungelöste Herausforderung, solche Verfahren ohne unnötigen Aufwand durchzuziehen, und doch alle berechtigten Anliegen dabei ausreichend zu berücksichtigen.

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Land gewinnen

Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass man im „Dammstreit“ in Zwischenwasser endlich eine Lösung gefunden habe (Bericht auf Vorarlberg Online).
Dabei geht es darum, dass nach dem Hochwasser 2005 die Frutz verbaut werden musste, und dafür eine Zufahrt nötig war, um mit den Maschinen an die Baustelle zu kommen. Auch für zukünftige Arbeiten ist es sinnvoll, eine Zufahrt zu erhalten.
Dagegen wehrten sich einige Anrainer und wollten „ihre“ Flächen nicht zur Verfügung stellen – nur stellte sich heraus,  dass diese Flächen eigentlich gar nicht ihre sind, sondern Grundstücke im Eigentum der Gemeinde bzw. der Republik Österreich (das ist das Öffentliche Wassergut).

Frutz 1980er

Frutz 1980er

Frutz 2009

Frutz 2009

Frutz 2012

Frutz 2012

Auf den Luftbildern sieht man sehr gut, wo die Grundstücksgrenzen liegen. Diese und noch viel mehr Informationen findet man im öffentlich zugänglichen Vorarlberg Atlas (Kartenausschnitt) – ich sag’s ja immer: Ein großartiges Angebot des Landes, das noch immer zu wenig bekannt ist.

frutzdamm

Zaun des Anstoßes – (C) VN

Bei allem Verständnis für Gewohnheitsrecht und den Wunsch nach Privatsphäre: Ich finde es schon ziemlich kühn, nicht nur öffentliche Flächen stillschweigend zu übernehmen, sondern auch noch Maßnahmen zu blockieren, die im öffentlichen Interesse liegen (und dazu noch noch dem eigenen Schutz vor Hochwasser dienen). Das Grundeigentum hat bei uns einen besonders hohen Stellenwert – nur wenn der Eigentümer die öffentliche Hand ist, meinen offenbar viele, dort könne man alles machen.

Aber nicht, dass jetzt jemand denkt, nur in Zwischenwasser seien besonders böse Menschen zuhause. Wenn man genau hinschaut, sieht man landauf und landab, wie auf Kosten der öffentlichen Flächen Land gewonnen wird und Gärten und anderes in die Uferbereiche hineinwachsen. Mit schönster Selbstverständlichkeit nutzen Anrainer die öffentlichen Flächen als Parkplatz, als Lagerflächen, Gärten, für Kompost und sonst alles, wofür einem der eigene Grund zu schade ist.

Die Moral von der Geschichte? Erstens sollte die öffentliche Hand nicht jahrzehntelang zusehen, wie ihre Flächen besetzt werden – sie kommt sonst immer wieder soweit, dass sie die im Ernstfall selber nicht mehr nutzen kann, und noch dankbar sein muss, wenn man ihr das ein bisschen erlaubt.
Und zweitens ist noch viel Aufklärung über den Wert von öffentlichen Flächen nötig. Die kommen nämlich allen zugute: Für Sicherheitsmaßnahmen, oder Verkehrsflächen, für die Naherholung, aber auch als Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Weniger Schmetterlinge auf Europas Wiesen

Schwalbenschwanz - (c) K Lins

Schwalbenschwanz – (c) K Lins

Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat festgestellt, dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten einige Populationen von europäischen Grünland-Schmetterlingen auf fast die Hälfte reduziert haben. Für die Studie wurden 17 Arten in 19 Ländern untersucht, zwischen 1990 und 2011 haben Tausenden von freiwilligen und und professionellen Beobachtern die Bestände an bestimmten Stichproben-Linien aufgezeichnet.

Die wichtigsten Ursachen für den Rückgang sind einerseits die Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung, die viel weniger Blütenpflanzen aufkommen lässt, andererseits aber die völlige Auflassung der Bewirtschaftung, durch die ebenfalls viele artenreiche Wiesen verlorengehen. 
Magerwiese Marul

Magerwiese in Marul – (c) K Lins

Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig naturnahe Wiesen für viele Tierarten sind – die auffälligen Tagfalter sind ja Indikatoren, das heißt, Zeigerarten, die als „Frühwarnsystem“ für den Zustand der Biodiversität dienen können. Das deutsche Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), das die Studie mitverfasst hat, schlägt deshalb vor, den Bestand der Schmetterlinge als Indikator für den Erfolg der Naturschutzbemühungen in der europäischen Landwirtschaft zu verwenden.

Gesamte Studie als PDF (englisch, 1,3 MB)

Blaue Zonen

Leiblach

Überfluteter Auwaldrest an der Leiblach

In den letzten Tag und Wochen konnte man überall sehen, wie sich das Wasser seinen Weg gesucht und sich in den tiefsten Bereichen ausgebreitet hat. Vorarlberg ist diesmal glimpflich davongekommen, aber auch diese relativ kleinen Schäden gehen in die Millionen.
Wieder einmal wird es klar, wie wichtig es wäre, den Gewässern genügend Platz zu lassen bzw. Räume vorzusehen, wo sich im Notfall das Wasser vorübergehend ausbreiten kann. (Der schönste und ökologisch wertvollste Hochwasserschutz wären übrigens intakte Auwälder – auf auwald.info stehen z.B. Bilder und ein Bericht von der Leiblachmündung. Solche Bilder sind bei uns leider extrem selten geworden). Weiterlesen