Gedanken zum Hochwasserschutz

Immer wieder geben wir Stellungnahmen zu verschiedenen Hochwasserschutzprojekten ab. Die Naturschutzanwaltschaft akzeptiert das Interesse an der Sicherheit vor Hochwasser – aber nicht zu jedem Preis. Immer wieder zieht dabei die Natur den Kürzeren: die stärkere Verbauung der Gewässer resultiert in einer Verschlechterung der Morphologie, Durchgängigkeit des Gewässers, etc.
Manchmal werden diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichsmaßnahmen aufgewogen, wie z.B. die Öffnung eines verrohrten Gerinnes.
Oft stellen Privatpersonen, Gemeinden oder das öffenltiche Wassergut dafür Flächen zur Verfügung. Weiterlesen

Götzis: Shredderanlage braucht UVP

loackerDer Umweltsenat hat entschieden, dass für die Shredder- und Sortieranlage der Firma Loacker in Götzis doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, und hat damit unserer Berufung gegen den Bescheid der Landesregierung recht gegeben.

Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob die Anlage nur der „mechanischen Sortierung“  dient, dann wäre sie nämlich von der UVP-Bestimmung ausgenommen. Die Landesregierung hatte das bejaht, nach unserer Logik ist die Zerkleinerung aber ein anderer, eigener Schritt (die Anlage zerlegt ganze Autos in faustgroße Stücke, was doch über eine reine Sortierung ziemlich hinausgeht). Das hat nunmehr der Umweltsenat als zweite Instanz auch so gesehen.

„UVP-Pflicht“ bedeutet im Übrigen keineswegs, dass ein Projekt damit verhindert wird, eher im Gegenteil: Aus der Statistik des Umweltbundesamtes geht klar hervor, dass der allergrößte Teil der UVPs positiv endet (bisher wurden nur 10 von 249 abgeschlossenen Verfahren negativ entschieden, das sind etwa 4%).

Plakatfreier Wahlkampf? Super Idee!

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Wahlkampf Dornbirn 2013 – (C) Eva Häfele

Gerade in den Schlagzeilen:
„FPÖ fordert plakatfreien Wahlkampf“. Die Opposition würde dem zustimmen, die ÖVP sei allenfalls für einige Einschränkungen.

Parteipolitische Wertungen würden wir hier natürlich nie abgeben (und private Meinungen sind vorhanden, aber privat). Aber diese Idee verdient jedenfalls Unterstützung.
Wahlplakate sind ja wahrlich keine Verschönerung der Landschaft, und wir haben schon oft beklagt, dass sich die Parteien hier selber eine Ausnahme im Naturschutzgesetz genehmigt haben:

In § 33 Abs 4 steht nämlich:

„Keiner Bewilligung bedürfen weiters die Errichtung und Änderung von
a)  …
b) Anlagen für Plakate, die Wählergruppen anbringen, welche sich an der Wahlwerbung beteiligen (Parteien), innerhalb von sechs Wochen vor Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, vor der Wahl des Bundespräsidenten und vor Volksabstimmungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Vorschriften. Solche Anlagen sind spätestens zwei Wochen nach der Wahl bzw. Volksabstimmung zu entfernen.“

So ein Gesetz könnte man jederzeit ändern, wenn der politische Wille da wäre, und freiwillig verzichten darf man sowieso, also steht dem Schutz der Landschaft theoretisch nichts mehr im Weg.
Und die zwei Wochen nach der Wahl sind übrigens auch bald um, nur falls noch nicht überall aufgeräumt sein sollte …

UVP Stadttunnel Feldkirch

IMG_3944Die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den „Stadttunnel Feldkirch“ sind gestern abend bei uns eingetroffen – 31 Ordner, sauber verpackt in drei Kisten.
Jetzt fragt sich nur noch, wo wir die unterbringen. Und woher wir die Zeit nehmen, das alles gründlich zu studieren. Und ob die Kisten als Sitzgelegenheit stabil genug sind.

Im Ernst: Das scheint noch eine ungelöste Herausforderung, solche Verfahren ohne unnötigen Aufwand durchzuziehen, und doch alle berechtigten Anliegen dabei ausreichend zu berücksichtigen.

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Gute Broschüre über geschützte Vogelarten

Kurzmitteilung

VSL-Arten_coverKürzlich bei den Naturfreunden gefunden: Eine Broschüre über die geschützten Arten der Vogelschutzrichtlinie, veröffentlicht 2006 vom Umweltministerium von Baden-Württemberg. Auf 145 Seiten werden die Arten ausführlich vorgestellt, im Anhang befinden sich auch noch die rechtlichen Grundlagen. Sehr schön gemacht und informativ!

Die Broschüre (eigentlich schon eher ein E-Book) kann kostenlos  heruntergeladen werden:
Im Portrait – die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie (pdf, 4,78 MB)

Land gewinnen

Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass man im „Dammstreit“ in Zwischenwasser endlich eine Lösung gefunden habe (Bericht auf Vorarlberg Online).
Dabei geht es darum, dass nach dem Hochwasser 2005 die Frutz verbaut werden musste, und dafür eine Zufahrt nötig war, um mit den Maschinen an die Baustelle zu kommen. Auch für zukünftige Arbeiten ist es sinnvoll, eine Zufahrt zu erhalten.
Dagegen wehrten sich einige Anrainer und wollten „ihre“ Flächen nicht zur Verfügung stellen – nur stellte sich heraus,  dass diese Flächen eigentlich gar nicht ihre sind, sondern Grundstücke im Eigentum der Gemeinde bzw. der Republik Österreich (das ist das Öffentliche Wassergut).

Frutz 1980er

Frutz 1980er

Frutz 2009

Frutz 2009

Frutz 2012

Frutz 2012

Auf den Luftbildern sieht man sehr gut, wo die Grundstücksgrenzen liegen. Diese und noch viel mehr Informationen findet man im öffentlich zugänglichen Vorarlberg Atlas (Kartenausschnitt) – ich sag’s ja immer: Ein großartiges Angebot des Landes, das noch immer zu wenig bekannt ist.

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Zaun des Anstoßes – (C) VN

Bei allem Verständnis für Gewohnheitsrecht und den Wunsch nach Privatsphäre: Ich finde es schon ziemlich kühn, nicht nur öffentliche Flächen stillschweigend zu übernehmen, sondern auch noch Maßnahmen zu blockieren, die im öffentlichen Interesse liegen (und dazu noch noch dem eigenen Schutz vor Hochwasser dienen). Das Grundeigentum hat bei uns einen besonders hohen Stellenwert – nur wenn der Eigentümer die öffentliche Hand ist, meinen offenbar viele, dort könne man alles machen.

Aber nicht, dass jetzt jemand denkt, nur in Zwischenwasser seien besonders böse Menschen zuhause. Wenn man genau hinschaut, sieht man landauf und landab, wie auf Kosten der öffentlichen Flächen Land gewonnen wird und Gärten und anderes in die Uferbereiche hineinwachsen. Mit schönster Selbstverständlichkeit nutzen Anrainer die öffentlichen Flächen als Parkplatz, als Lagerflächen, Gärten, für Kompost und sonst alles, wofür einem der eigene Grund zu schade ist.

Die Moral von der Geschichte? Erstens sollte die öffentliche Hand nicht jahrzehntelang zusehen, wie ihre Flächen besetzt werden – sie kommt sonst immer wieder soweit, dass sie die im Ernstfall selber nicht mehr nutzen kann, und noch dankbar sein muss, wenn man ihr das ein bisschen erlaubt.
Und zweitens ist noch viel Aufklärung über den Wert von öffentlichen Flächen nötig. Die kommen nämlich allen zugute: Für Sicherheitsmaßnahmen, oder Verkehrsflächen, für die Naherholung, aber auch als Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Weniger Schmetterlinge auf Europas Wiesen

Schwalbenschwanz - (c) K Lins

Schwalbenschwanz – (c) K Lins

Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat festgestellt, dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten einige Populationen von europäischen Grünland-Schmetterlingen auf fast die Hälfte reduziert haben. Für die Studie wurden 17 Arten in 19 Ländern untersucht, zwischen 1990 und 2011 haben Tausenden von freiwilligen und und professionellen Beobachtern die Bestände an bestimmten Stichproben-Linien aufgezeichnet.

Die wichtigsten Ursachen für den Rückgang sind einerseits die Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung, die viel weniger Blütenpflanzen aufkommen lässt, andererseits aber die völlige Auflassung der Bewirtschaftung, durch die ebenfalls viele artenreiche Wiesen verlorengehen. 
Magerwiese Marul

Magerwiese in Marul – (c) K Lins

Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig naturnahe Wiesen für viele Tierarten sind – die auffälligen Tagfalter sind ja Indikatoren, das heißt, Zeigerarten, die als „Frühwarnsystem“ für den Zustand der Biodiversität dienen können. Das deutsche Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), das die Studie mitverfasst hat, schlägt deshalb vor, den Bestand der Schmetterlinge als Indikator für den Erfolg der Naturschutzbemühungen in der europäischen Landwirtschaft zu verwenden.

Gesamte Studie als PDF (englisch, 1,3 MB)

Blaue Zonen

Leiblach

Überfluteter Auwaldrest an der Leiblach

In den letzten Tag und Wochen konnte man überall sehen, wie sich das Wasser seinen Weg gesucht und sich in den tiefsten Bereichen ausgebreitet hat. Vorarlberg ist diesmal glimpflich davongekommen, aber auch diese relativ kleinen Schäden gehen in die Millionen.
Wieder einmal wird es klar, wie wichtig es wäre, den Gewässern genügend Platz zu lassen bzw. Räume vorzusehen, wo sich im Notfall das Wasser vorübergehend ausbreiten kann. (Der schönste und ökologisch wertvollste Hochwasserschutz wären übrigens intakte Auwälder – auf auwald.info stehen z.B. Bilder und ein Bericht von der Leiblachmündung. Solche Bilder sind bei uns leider extrem selten geworden). Weiterlesen

„Offene Naturführer“ im Web

Link

Logo_Offene_Naturfuehrer_135x135pxInteressanter Service für Wissbegierige: Unter dem Titel „Offene Naturführer“ sind eine Reihe von frei verfügbaren Naturinformationen, Bestimmungshilfen etc. gesammelt, die teilweise auch speziell für die Nutzung mit mobilen Geräten optimiert sind.

Die Informationen sind „offen“, d.h. sie stehen unter einer Creative Commons-Lizenz und können frei genutzt und auch verändert werden. Die verwendete Software ist ebenfalls „offen“ und das sieht man auch – die Startseite beruht wie die Wikipedia auf MediaWiki. Man braucht etwas Geduld, um sich durch die Informationen zu klicken, und das richtige zu finden, aber es lohnt sich.