Die Erweiterung des Bikeparks Brandnertal wurde im April von der BH genehmigt. Wieder einmal hat der Tourismus Vorrang vor der Natur bekommen – auch noch öffentliche Mittel für solche Projekte einzusetzen, ist für den Naturschutz nicht akzeptabel.
Alpenschutzverein, Naturschutzbund und die Naturschutzanwaltschaft haben daber in einem offenen Brief an die Landesregierung appelliert, keine Förderungen gegen Natur und Landschaft einzusetzen. Wer diese Anliegen unterstützen möchte, kann dazu eine Online-Petition unterzeichnen.
Schon als im Jahr 2014 der erste Teil des Bikeparks Bürserberg bewilligt wurde, war klar, dass dadurch wertvolle Biotopbereiche beeinträchtigt würden. Der Naturschutzsachverständige und die Naturschutzanwaltschaft haben das Projekt daher klar abgelehnt. Damals stellte die BH fest, „die mit dem Vorhaben verbundenen Vorteile für das Gemeinwohl“ seien „höher einzuschätzen als die Eingriffe in die Interessen von Natur und Landschaft. Der Tourismus ist im Brandnertal ein überaus wichtiger Wirtschaftsfaktor, von dem die wirtschaftlichen Grundlagen großer Teile der Bevölkerung abhängen.“
Der erste Teil ist mittlerweile in Betrieb, und es ist deutlich zu sehen, dass dieser Betrieb dem Wald sehr schadet.
2017 wurde nun ein Antrag auf Erweiterung eingebracht, bei dem mehrere Varianten geprüft wurden. Schon in der Vorprüfung wurde klar, dass einige Trails aus der Sicht das Naturschutzes klar negativ zu beurteilen waren, darunter alle Strecken im Bereich des Loischkopfs (Magerwiesen, Feuchtgebiete, geschützte Arten). Drei der Strecken wurden zurückgenommen, gerade die im Bereich des Loischkopfs hielten die Betreiber aber für unverzichtbar.
In der ausführlichen Begutachtung des Amtssachverständigen für Naturschutz wurde daher festgehalten, dass einige Trails zwar verträglich wären, die drei Routen Mühlebach Trail, Loischkopf-Freeride, Loischkopf-Downhill aber schützenswerte Sonderstandorte und ökologisch äußerst wertvolle Lebensräume stören und beeinträchtigen. Insbesondere die Erschließung des Loischkopfes (durch Trails und ausgedehnten Seilbahnbetrieb) sei ein irreversibler Vorgang, der einen kontinuierlichen und dauerhaften ökologischen Verfall des Gebietes einläuten wird.
Zusammenfassend hielt der Gutachter fest: „Insgesamt ist das Projekt also mit dauerhaft wirksamen, erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft verbunden. Während für einzelne Trails eine relativ gute Umweltverträglichkeit aufweisen bzw. durch Auflagen an eine solche angenähert werden können, wiederspricht vor allem die Erschließung des Loischkopfes sämtlichen Zielen des GNL und ist aus naturschutzfachlicher Sicht auf das deutlichste abzulehnen. Dieser in vielerlei Hinsicht schützenswerte Lebensraum, der durch die wintertouristische Beanspruchung schon an seine Belastungsgrenzen geführt wurde, verliert durch das gegenständliche Vorhaben weitere ökologische Attribute, die ihn bislang als Lebensraum für seltene Tiere noch attraktiv machten.“
Besonders wichtig ist der Loischkopf und seine Umgebung als Lebensraum für das Birkhuhn und das Auerhuhn, die in den Roten Liste der Brutvögel Vorarlbergs als gefährdet (Birkhuhn) bzw. stark gefährdet (Auerhuhn) geführt werden. Die projektierten Trails berühren auch ihre bevorzugten Balz- und Bruthabitate, die besonders geschützt werden müssten.
Deshalb hat sich auch BirdLife Vorarlberg klar gegen diese Erweiterung des Bikeparks ausgesprochen.
Trotz dieser schwerwiegenden Einwände von seiten des Naturschutzes hat die BH Bludenz das Projekt nach Abwägung der Interessen bewilligt. Im Bescheid wird dies mit der (vertraut klingenden) Formulierung begründet: „Bei der vorzunehmenden Abwägung waren die mit dem Vorhaben verbundenen Vorteile für das Gemeinwohl höher einzuschätzen als die Eingriffe in die Interessen von Natur und Landschaft. In der Region Brandnertal ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der die wirtschaftliche Grundlage für einen großen Teil der Bevölkerung bildet.“
Aus unserer Sicht hat es sich die BH hier viel zu leicht gemacht. Natürlich muss man die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen und natürlich kann man den Naturschutz nicht absolut über alles andere stellen.
Dennoch darf es nicht sein, dass mit dem Argument „wichtig für den Tourismus“ alles pauschal genehmigt wird, vielmehr müssten wirklich alle Interessen konkret bewertet und gewichtet werden.
Wenn der Naturschutz als Interesse ernst genommen wird, muss auch eine Alternativenprüfung so gemacht werden, dass am Ende ein verträgliches Ergebnis herauskommt.