Naturschutzgesetz als E-Book

Gesetz uber Naturschutz und Landschaftsentwicklung - Land Vorarlberg Das Schöne am Smartphone ist, dass man wichtige Informationen immer in der Hosentasche bei sich haben kann. Für mich sind das zum Beispiel einige Gesetzestexte. Wegen der Lesbarkeit und dem übersichtlichen Inhaltsverzeichnis ist dazu ein „richtiges“ E-Book-Format am besten. Solche Bücher selber zu erzeugen, ist gar nicht so schwer, ich habe probeweise einmal einige Texte produziert.
Weil das auch für andere nützlich sein könnte, steht als erstes das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung hier zum Download zur Verfügung, und zwar im weitest verbreiteten E-Book-Format, epub. Die Formatierung könnte noch eleganter sein (das kommt vielleicht beim nächsten regnerischen Wochenende), aber sonst funktioniert das, wie es soll, samt Inhaltsverzeichnis und Fußnoten.

Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung als ebook (epub, 91 kB)

Und wie kommt das jetzt aufs Smartphone? Am besten direkt mit dem Browser hinsurfen und den Download-Link in einem E-Book-Programm eigener Wahl öffnen. Auf dem iPhone klickt man dazu auf das „Öffnen mit …“-Feld und wählt dann das passende Programm aus (zB iBooks oder Bluefire). Man kann es aber auch auf den Computer laden und dann sich selber mailen oder über einen Dienst wie Dropbox aufs Handy bringen.
Wer andere Formate braucht, kann fast alles mit calibre umwandeln – das ist ein Open Source Programm, das für die Verwaltung der digitalen Büchersammlung ohnehin unentbehrlich ist, sobald sie mehr als ein paar Bücher umfasst.

Leine ist Leine. Oder doch nicht?

hundWie gesagt: In Naturschutzgebieten gibt es klare Regelungen, wo Hunde nicht frei laufen dürfen. (Karte). „Nicht frei laufen“ heißt: Der Hund muss an die Leine, und zwar an eine richtige Leine. Punkt.
Klingt eigentlich ganz klar und logisch. Es gibt aber ein Problem: Dornbirn und andere Gemeinden haben eigene Verordnungen über das Halten von Hunden. In diesen kommt die Formulierung „nicht frei laufen lassen“ auch vor. Dort wird das aber teilweise so interpretiert, dass eine „virtuelle Leine“ genügt, das heißt, dass der Besitzer den Hund unter Kontrolle hat, und ihn jederzeit zurückrufen kann. Ob das sinnvoll ist, kann und muss ich nicht beurteilen.

Eines ist aber ganz klar: In Naturschutzgebieten gelten die Naturschutzverordnungen. Dort kann auch ein Hund, der ahnungslos in die Nähe eines Vogels kommt, sehr viel Schaden anrichten. Deshalb gibt es dort auch keine „virtuelle Leine“. Unsere Verordnungen sind viel älter als dieser Begriff, und dort war immer klar: Leine ist Leine, und zwar richtige, physische Leine.

Natürlich ist es für normale Menschen schwer verständlich, wenn dieselbe Formulierung auf zwei unterschiedliche Arten ausgelegt wird. Tut mir auch leid. Ich kann aber nichts dafür, und mir ist es wichtig, klarzustellen, welche Regeln in den wertvollsten Naturgebieten gelten.

Hunde im Schutzgebiet

In Dornbirn ist gerade wieder einmal die Debatte über Leinenpflicht für Hunde aufgelebt, manche Hundebesitzer fühlen sich offenbar durch zu viele Vorschriften eingeengt und durch Kontrollen schikaniert.

Brachvogel - Foto: Sonja Loner

Für Wiesenbrüter wie den Brachvogel sind freilaufende Hunde ein großes Problem – Foto: Sonja Loner

Wichtig ist dabei, zu wissen, dass es hier nicht nur um die Vorschriften der Gemeinden geht, die zB für Hundekot und den Schutz der anderen Bürger zuständig sind, sondern auch um Naturschutz. Und gerade in den Riedgebieten kommen seltene und sehr gefährdete Vogelarten vor, die auf dem Boden brüten, und daher gegen Störungen sehr empfindlich sind. Selbst wenn ein Hund nur an einem Nest herumschnuppert, kann das schon genügen, dass zB die alten Vögel vertrieben werden, die Eier auskühlen und keine Jungen überleben. Und auch der bravste Hund hat noch einen natürlichen Jagdtrieb, den man nicht immer unterdrücken kann.

Nach unserer Erfahrung haben die meisten Hundebesitzer dafür Verständnis, und sind bereit, sich an Vorschriften zu halten – wenn man ihnen den Sinn dahinter erklärt, und wenn sie überhaupt wissen, was wo erlaubt ist.

Leinenpflicht_Unteres_Rheintal

Schutzgebiete im Unteren Rheintal, Übersichtskarte – Klicken für größeres Bild

Als Service haben wir deshalb einmal alle Gebiete herausgesucht und dargestellt, in denen nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen Hunde an der Leine geführt werden müssen. Hier sind die Übersichtskarten zum Download: Unteres Rheintal (pdf, 3,8 MB) und Dornbirner Ried (pdf, 2,9 MB).

Zusätzlich gibt es Bestimmungen der Gemeinden über die Hundehaltung, in Dornbirn etwa eine Verordnung von 2009 (pdf, 9 kB), wo noch weitere Vorschriften stehen, etwa, dass Hunde auf Spielplätzen nicht frei laufen dürfen (Erläuterungen dazu).

Ein Blick auf die Karte zeigt, das keineswegs „überall alles verboten“ ist, sondern nur in den wichtigsten, ökologisch sensibelsten Schutzgebieten, und dort ist es ganz wichtig, dass die Vorschriften auch eingehalten werden. Dazu ist es notwendig, ausführlich zu informieren, und natürlich auch zu kontrollieren – bei etwas gutem Willen ist hier Platz genug für alle.

Shredderanlage: Berufung für UVP-Pflicht

Die Landesregierung hat vor kurzem festgestellt, dass für die Kapazitätserweiterung der Shredderanlage der Firma Loacker keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei.

Gegen diese Entscheidung haben wir Berufung eingelegt. Dabei geht es noch gar nicht um die Frage, ob so eine Anlage umweltverträglich ist oder nicht, sondern nur darum, ob nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Größe dafür hat die Anlage auf jeden Fall. Die Frage ist jetzt nur, ob eine Ausnahmebestimmung  für Anlagen mit „mechanischer Sortierung“ greift. Die Behörde bejaht das, wir meinen: Nein. In diesem Fall ist die Zerkleinerung, also das Shreddern, mindestens so wichtig wie die Sortierung.

Für ganz Interessierte: Links zum Bescheid (pdf,59 kB) und zur Berufung (pdf, 168 kB)

Aludose schlägt Augehölz

Vor kurzem habe ich bei der Grenze zwischen Ludesch und Nüziders vorbeigeschaut, und habe mir die Rodung eines Gehölzstreifens für die Firma Rauch angesehen. Nicht schön, wie das momentan aussieht, aber alles ganz legal:

Rodung Rexam Die BH Bludenz hat die Rodung des Gehölzstreifens  und die Umlegung des Mühlbaches für die Betriebserweiterung bewilligt. Und das, obwohl sich die Sachverständigen für Naturschutz und Forstwirtschaft ganz klar dagegen ausgesprochen haben – es war zwar nur ein schmaler Streifen, aber ein wertvoller und attraktiver Bestand von teilweise sehr alten Bäumen.

Wie meistens in solchen Fällen, war eine solche Bewilligung über eine Interessensabwägung möglich. Diese Abwägung ist ein Kernstück des Weiterlesen

Natura 2000 – fehlende Gebiete

Hoher Ifen im Winter

Hoher Ifen im Winter – Foto: Landschaftsschutz Kleinwalsertal

Vorarlberg hat zwar viele schöne Natura 2000-Gebiete, es ist aber kein Geheimnis, dass es dazu noch einiges zu tun gibt – wir haben zum Beispiel gemeinsam mit verschiedenen Naturschutzorganisationen gefordert, das Gottesackerplateau am Hohen Ifen nachzunominieren (Brief vom 25. 4. 2012, pdf,  422 kB) und das Gebiet der Bregenzerachschlucht nach oben auszuweiten (Brief vom 15.12. 2011, pdf, 466 kB).

Im Vorjahr hat der Umweltdachverband eine umfangreiche Dokumentation mit allen fehlenden Gebieten und der Forderung nach Nominierung an die EU-Kommission geschickt. Die Reaktion darauf haben wir gerade bekommen: die Kommission nimmt diese Kritik ernst und fordert Erklärungen von Österreich.

Gleich am Anfang werden die beiden Vorarlberger Gebiete erwähnt:

„Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Kommission eine Reihe von Einzelbeschwerden erhalten, in denen die Nominierung zusätzlicher bzw. die Erweiterung bestehender FFH-Gebiete in Österreich gefordert wird. Beispielhaft seien hier nur Einzelforderungen jüngeren Datums zur FFH-Gebietsnachnominierung der Isel und ihrer Nebenbäche in Osttirol, des Hohen Ifen in Vorarlberg, der Borstgrasrasen des Freiwaldes (Böhmische Masse) sowie die Forderung zur Erweiterung des bestehenden FFH-Gebietes Bregenzerachschlucht in Vorarlberg genannt.“

Frühreif und lautstark: Amseln in der Stadt

Amsel - Foto: Sonja LonerKünstliches Licht verändert nachhaltig den Lebensrhythmus, und das nicht nur bei Menschen:
In einer neuen Studie hat das Max-Planck-Institut für Ornithologie in Radolfzell untersucht, wie sich die nächtliche Stadtbeleuchtung auf Amseln auswirkt. Ihr Ergebnis: Die Vögel beginnen deutlich früher mit der Fortpflanzung, ihr Testosteronspiegel steigt und ihre Hoden reifen früher im Jahr. Außerdem beginnen sie früher zu singen und zu mausern.

Dabei wirkten sich im Versuch auch schon geringe Lichtstärken von 0,3 Lux aus, also weit unter der Helligkeit einer üblichen Straßenbeleuchtung. Noch unklar ist, ob der frühere Brutbeginn den Stadtamseln einen Vorteil bringt – das wird darauf ankommen, ob sie in dieser Zeit auch ausreichend Futter finden.

Schon früher im heurigen Jahr hatten die Forscher eine Studie veröffentlicht, die zeigte, dass Stadtvögel deutlich lauter sind als Vögel auf dem Land. Wiener Stadtamseln singen nicht nur lauter, sondern auch in höheren Tonlagen als ihre Artgenossen im Wienerwald, um sich im Verkehrslärm Gehör zu verschaffen.

Naturschutzgeschichte Vorarlbergs


Titel Naturschutzgeschichte 1
Das Umweltbüro Markus Grabher hat schon 2007 im Auftrag des Naturschutzrates die „Geschichte des Naturschutzes in Vorarlberg“ aufgearbeitet.
Die Publikation wurde nie gedruckt, ist aber online kostenlos als PDF erhältlich:
Teil 1 : Eine Betrachtung aus ökologischer Sicht
(pdf – 5,73 mb)
Teil 2 : Fallstudien (pdf – 5,89 mb)

Für alle Naturschutzinteressierten immer noch eine sehr empfehlenswerte Lektüre!

Öfter etwas Neues

Jetzt wollen wir also auch noch ein(en) Blog. Warum das denn, wo doch die Internetseite schon so leicht staubig aussieht?

Eben deshalb. Die statischen Seiten dort sind soweit schon in Ordnung, die „großen Neuigkeiten“, Dokumente und Rundschreiben sollen auch dort bleiben.
Das News-Modul haben wir allerdings vor einer Weile in Pension geschickt (in den temporären Ruhestand, genau genommen), weil es sich recht unflexibel verhält  und keine Rückmeldungen zulässt. Wir wollten aber eine Seite, auf der auch die nicht-weltbewegenden Nachrichten Platz haben, ein paar schöne Bilder vom Außendienst, interessante Links, kleine Mitteilungen und sowas, und ein Ort, wo auch einmal Besucher ihre Meinung sagen können.

Derzeit ist der Plan der, dass die „richtigen“ News auch in einem eigenen Menüpunkt, hervorgehoben werden, um sie von den Randbemerkungen zu unterscheiden. Diese Dinge können sich aber auch wieder ändern.