Nach dem Naturschutzgesetz darf die Naturschutzanwaltschaft im Verfahren „zur Sache
und zum Ergebnis der Beweisaufnahme“ Stellung nehmen. Das heißt, wir sind immer gegen Ende am Wort, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Zum Ausbau der Freitzeitanlage am Rohrspitz haben wir vor kurzem eine Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme NSA Ausbau Rohrspitz
Trotz verschiedener Bemühungen, das Projekt verträglich zu gestalten, ist es aus unserer Sicht nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Durch das auffälligere Gebäude, die Vergrößerung des Campingplatzes und die verstärkten Aktivitäten in der gnazen Anlage werden das Landschaftsbild und die Ökologie zusätzlich gestört. Gerade weil sich am Rohrspitz schon so viel abspielt, und die Natur unter den zahlreichen Störungen leidet, müssen zusätzliche Belastungen vermieden werden.
Das heißt natürlich nicht, dass Freizeitnutzung grundsätzlich etwas Schlechtes ist – die Menschen sollen auch die Natur erleben und genießen können. Aber in solchen Fällen müssen immer alle verschiedenen Interessen gegeneinander abgewoge werden. Und im Zentrum eines international bedeutenden Schutzgebietes muss der Schutz der Natur eben Vorrang haben – Sport und Erholung sind auch an vielen anderen Orten möglich.
Soll man jetzt im Rheindelta alles verbieten? Nein. Wir haben auch in den vielen früheren Diskussionen immer betont, dass aus unserer Sicht ein Ausbau und eine Modernisierung der Anlage im bestehenden Umfang vertretbar sei. Auch dieses Vorhaben geht aber weit darüber hinaus – schon mit der Größe des neuen Gebäudes, wie man an der Fotomontage anschaulich sieht.