Ja zum Hochwasserschutz Ill – aber nur mit UVP

Wir wollen nichts verhindern, aber korrekte Verfahren – und haben deshalb Beschwerde gegen den UVP-Feststellungsbescheid des Landes eingelegt

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Übersichtsplan 2014

Planungen für einen verbesserten Hochwasserschutz an der Ill laufen seit vielen Jahren, die ersten zwei Abschnitte sind bereits gebaut. Für den dritten Abschnitt hat das Land im April festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei.
Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Rechtlich ist aus unserer Sicht ganz klar, dass eine solche Prüfung wegen der Größe der Rodungsflächen und der Kumulierung mit den früheren Abschnitten notwendig ist.

Dabei geht es nicht darum, das Projekt zu verhindern. Im Gegenteil: Auch wenn es nicht ohne Eingriff in die Natur abgeht, schätzen wir das Projekt insgesamt als sehr sinnvoll ein, und natürlich wird das Interesse an der Sicherheit der Menschen in einem Verfahren immer als besonders wichtig berücksichtigt werden. Es ist aber auch wichtig, dass die Natur so gut wie möglich geschützt wird. Im UVP-Verfahren können ökologische Auflagen und Begleitmaßnahmen am besten eingebracht werden.

Natürlich wird jetzt wieder einmal der Vorwurf kommen, dass „der Naturschutz“ ein so wichtiges Projekt verhindern oder wenigstens verzögern würde. Zu Unrecht – immerhin hat man schon Anfang 2009 in einer Besprechung mit allen Sachverständigen die wichtigsten Fragen geklärt, und festgehalten, dass noch im selben Jahr die UVP eingereicht werden könne. Hätte man das gemacht, wäre das Projekt längst abgeschlossen. Stattdessen wurde versucht, durch immer neue Änderungen – vor allem durch Verkleinerung der Rodungsflächen – einer UVP zu entgehen.

Das Traurige dabei ist, dass das Projekt durch die vielen Änderungen nicht besser, sondern schlechter wurde – eine größere Variante hätte nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Chancen für ökologische Aufwertungen gebracht. Wir meinen, gerade das Land, das selber Behörde ist, hätte hier mit gutem Beispiel vorangehen sollen, und zeigen, wie man ein solches Verfahren zügig und mit Rücksichtnahme auf alle Interessen durchführen kann.

Hier sind einige Dokumente im Original:
Feststellungsbescheid des LandesBeschwerde der NaturschutzanwaltschaftStellungnahme im Feststellungsverfahren

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