Immer wieder geben wir Stellungnahmen zu verschiedenen Hochwasserschutzprojekten ab. Die Naturschutzanwaltschaft akzeptiert das Interesse an der Sicherheit vor Hochwasser – aber nicht zu jedem Preis. Immer wieder zieht dabei die Natur den Kürzeren: die stärkere Verbauung der Gewässer resultiert in einer Verschlechterung der Morphologie, Durchgängigkeit des Gewässers, etc.
Manchmal werden diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichsmaßnahmen aufgewogen, wie z.B. die Öffnung eines verrohrten Gerinnes.
Oft stellen Privatpersonen, Gemeinden oder das öffenltiche Wassergut dafür Flächen zur Verfügung.
Nicht ganz so geschehen gestern in Doren – im Zuge der Verbauungsmaßnahmen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung werden nur sehr marginale Bereiche an alten Verrohrungen geöffnet. So mancher Grundbesitzer verweigerte die Zustimmung, auf seinem Grund alte Verrohrungen zu öffen. Das Öffnen solcher Verrohrungen hat den Vorteil bei Hochwasserereignissen schnell reagieren zu können, da das Gewässer zugänglich ist und nicht im Rohr steckt. Irritierend ist, dass die Allgemeinheit die Kosten solcher Projekte mitträgt, durch die Verwirklichung des Hochwasserschutzprojektes Begünstigte bzw. Geschützte hingegen aber keinen Zentimeter Grund zur Verfügung stellen, um ökologische sowie hochwassersicherheitstechnische Verbesserungen durchzuführen.
Auch gestern, in Bregenz am Brand, sollte ein Hochwasserschutzprojekt durchgeführt werden. Neben einer Geschiebesperre sollen Steinkästen zur Sicherung der Sohle des Tobelbaches eingebaut werden. Beim Ortsaugenschein fällt die große Menge an Grünmüll, Bauschutt und sonstigem Müll im Bachbett und den Tobeleinhängen auf. Auch hier fehlt mir die Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen.
Ein teures Verbauungsprojekt soll zum Schutz der Anrainer und Unterlieger verwirklicht werden, aber durch die Müllentsorgung in das Tobel wird das Risiko erhöht, Verklausungen zu verursachen- dahin der Hochwasserschutz. Wo also bleibt der Beitrag der Nutznießer?